Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
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    Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heimreisen möchten, müssen Sie Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heimreise ausstellen lassen.

    Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

    Hinweis: Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland.

    Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

    Zuständigkeit

    Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland.

    Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wald-Michelbach - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    In der Gass 17
    69483 Wald-Michelbach

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1140
    69479 Wald-Michelbach

    Öffnungszeiten

    Montag:
    08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    07.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    geschlossen
    Donnerstag:
    08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
    Freitag
    07.30 bis 12.00 Uhr


    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06207 947-0

    Fax: 06207 947-170

    E-Mail: ema@wald-michelbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Ausstellung berechtigt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeit

    • Reiseausweis: Dauer der Reise, höchstens einen Monat
    • vorläufiger Reisepass: bis zu einem Jahr

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 28.04.2022
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Reisepass, verloren, vorläufiger Reisepass, Verloren, Einreise, Verlust, Diebstahl, Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019