Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Wenn sich Ihr Nachname geändert hat (etwa durch Heirat oder Scheidung), hat Ihr bisheriger Pass mit dem früheren Namen eine unzutreffende Eintragung und ist deshalb ungültig geworden.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihr Nachname geändert hat (etwa durch Heirat oder Scheidung), hat Ihr bisheriger Pass mit dem früheren Namen eine unzutreffende Eintragung und ist deshalb ungültig geworden. Sie sind verpflichtet, den ungültigen Reisepass unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen, er wird dann in der Regel eingezogen. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen müssen Sie ein neues Dokument beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines neuen Reisepasses obliegt der Passbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) Ihres Wohnortes.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihres Wohnortes, das die Aufgaben der Passbehörde wahrnimmt.

    Ansprechpartner

    Für Bickenbach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen bzw. Dokumente Sie für die Beantragung eines neuen Reisepasses benötigen, erfahren Sie z.B. auf der Internetseite Ihres Bürgeramtes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Ein Reisepass wird nur auf Antrag ausgestellt, diesen müssen Sie persönlich stellen.
    • Neben dem Lichtbild werden auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.

    Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

    • Bei der Abholung können Sie sich vertreten lassen. Der Vertreter muss eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen.
    • Einen alten, ungültig gewordenen Pass dürfen Sie, zum Beispiel zu Andenkenzwecken, behalten. Dafür muss die Passbehörde die Ungültigkeit des Passes durch eine Stempelung oder durch Lochung kenntlich machen. 

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, den ungültigen Reisepass unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei dem Passproduzenten ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo.-Fr., ohne Feiertage) im Bürgeramt abholbereit vor. Für diesen Service wird ein Zuschlag erhoben.

    Kosten

    37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 70,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Verlobte können bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt ihren neuen Reisepass oder auch Personalausweis beantragen, so dass er am Tag der Eheschließung fertig ist. Nach der Eheschließung kann der Reisepass unter Vorlage der Heiratsurkunde abgeholt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 30.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 28.04.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Nachname, Reisepass, Scheidung, Heirat, Reisepass ändern wegen Scheidung, Namensänderung, Name, Änderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)