Explosionsgeschützte Geräte Zertifizierung
Für Produkte in explosionsgefährdeten Bereichen sind grundsätzlich Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen.
Beschreibung
Die Bereitstellung, Ausstellung oder erstmalige Verwendung von Geräten und Schutzsystemen für explosionsgefährdete Bereiche, sowie deren Komponenten und erforderlichen Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen wird im Produktsicherheitsgesetz geregelt.
Im Normalfall ist ein Konformitätsbewertungsverfahren nach den Anhängen III bis IX der Richtlinie 2014/34/EU (ATEX Richtlinie) durchzuführen.
Die Marktüberwachungsbehörde kann jedoch auf hinreichend begründeten Antrag genehmigen, dass Produkte in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, für die kein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde, sofern die Verwendung dieser Produkte im Interesse des Schutzes von Menschen, von Haus- und Nutztieren oder von Gütern geboten ist. Diese Regelung gilt nur für das Hoheitsgebiet des betroffenen Landes und nicht für Komponenten. Die Anträge werden i.d.R. durch (Fach-)Firmen gestellt.
Ansprechpartner
Für Cornberg (Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Formulare
- Formularbezeichnung: entfällt
- Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular: nein
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- kein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt
- Verwendung dieser Produkte im ist im Interesse des Schutzes von Menschen, von Haus-und Nutztieren oder von Gütern geboten
- Die Sicherheit der Produkte ist auf andere Weise (z. B. besonders geschultes Personal, Abnahmeprüfung durch eine ZÜS) gewährleistet.
- Einsatz der beantragten Produkte nur in Deutschland
- hinreichend begründeter und vollständiger Antrag bei der zuständigen Behörde
Handlungsgrundlage(n)
- § 13 Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV)
- Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV)
- Anhängen III bis IX der RICHTLINIE 2014/34/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (
Rechtsbehelf
Es ist der Widerspruch innerhalb der Fristen im Rechtsbehelf möglich.
Verfahrensablauf
- Schriftliches Verfahren auf Antrag (formlos)
- Ermessensentscheidung (Kann-Entscheidung)
Weitere Informationen
LV 53 Handlungsanleitung für die Marktüberwachung im Bereich 11. GPSGV“ unter:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 10.11.2021
Stichwörter
ProdSV, Zertifizierung explosionsgeschützter Geräte, Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz, Konformitätsbewertungsverfahren, Sicherheitstechnik, Vereinfachtes Konformitätsverfahren, explosionsgeschützte Geräte, Begutachtungsauftrag, Explosionsschutzprodukteverordnung, Explosionsschutz