elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung

    elektronischer Identitätsnachweis Entsperrung

    Beschreibung

    Sie können den gesperrten elektronischen Identitätsnachweis bzw. die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.

    Die Entsperrung des Ausweises kann sowohl von der ausstellenden als auch von der für Ihren Wohnort zuständigen Personalausweisbehörde entgegengenommen werden. Die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber ist dort zweifelsfrei zu identifizieren. Da nur die ausstellende Behörde das Personalausweisregister führt und die Entsperrung durchführen kann, ist sie von der zuständigen Behörde zu informieren.

    zuständige Stelle

    Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde

    Ansprechpartner

    Für Eiterfeld wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 22.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Personalausweis, Chip, nPA, Sperrung, Personaldokument, Sperr, neu, Ausweis, Elektronisch, aufheben, Ausweischip, PA, Aufhebung, ePA, Ausweis-Chip, elektronischer Personalausweis, entsperren, Neuer PA, Online-Ausweisfunktion, neuer Personalausweis, Entsperrung, Identitätsnachweis, Perso, Pass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de