elektronischer Identitätsnachweis Entsperrung
Beschreibung
Sie können den gesperrten elektronischen Identitätsnachweis bzw. die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
Die Entsperrung des Ausweises kann sowohl von der ausstellenden als auch von der für Ihren Wohnort zuständigen Personalausweisbehörde entgegengenommen werden. Die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber ist dort zweifelsfrei zu identifizieren. Da nur die ausstellende Behörde das Personalausweisregister führt und die Entsperrung durchführen kann, ist sie von der zuständigen Behörde zu informieren.
Hinweise für Neu-Isenburg: Online-Ausweisfunktion entsperren (eID)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde
Ansprechpartner
Stadt Neu-Isenburg - Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
MO-DO: 7.00 Uhr -18.00 Uhr
FR: 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
SA: 08:30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Bürgeramt Gravenbruch
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Am 1. Samstag im Monat: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06102 5477
E-Mail: buergeramt@stadt-neu-isenburg.de
Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr
Jeden 1. und 3. Samstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Hinweis: Für Bürgerinnen und Bürger stehen insgesamt vier Kundenparkplätze zur Verfügung. Die Zufahrt zur Tiefgarage des Bürgeramtes befindet sich in der Ludwigstraße, zwischen den Hausnummern 56 und 59.
Kontakt
Bürgeramt Zeppelinheim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr & 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 10:00 bis 12:00 Uhr & 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Freitag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Samstag: Jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 bis 11:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 069 691069
E-Mail: buergeramt@stadt-neu-isenburg.de
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 22.07.2022
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