elektronischer Identitätsnachweis Entsperrung
Beschreibung
Sie können den gesperrten elektronischen Identitätsnachweis bzw. die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
Die Entsperrung des Ausweises kann sowohl von der ausstellenden als auch von der für Ihren Wohnort zuständigen Personalausweisbehörde entgegengenommen werden. Die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber ist dort zweifelsfrei zu identifizieren. Da nur die ausstellende Behörde das Personalausweisregister führt und die Entsperrung durchführen kann, ist sie von der zuständigen Behörde zu informieren.
zuständige Stelle
Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde
Ansprechpartner
Bürgerbüro und Statistik
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkzeit max. 30 Minuten
Anzahl der Stellplätze: 9
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkhaus Chinoncenter
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenpflichtig
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
Bürger
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 22.07.2022
Stichwörter
Ausweischip, Sperr, Sperrung, aufheben, neu, Aufhebung, Ausweis, Pass, Personalausweis, entsperren, ePA, Identitätsnachweis, PA, elektronischer Personalausweis, Neuer PA, Perso, neuer Personalausweis, Elektronisch, Entsperrung, nPA, Personaldokument, Ausweis-Chip, Online-Ausweisfunktion, Chip