elektronischer Identitätsnachweis Entsperrung
Beschreibung
Sie können den gesperrten elektronischen Identitätsnachweis bzw. die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
Die Entsperrung des Ausweises kann sowohl von der ausstellenden als auch von der für Ihren Wohnort zuständigen Personalausweisbehörde entgegengenommen werden. Die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber ist dort zweifelsfrei zu identifizieren. Da nur die ausstellende Behörde das Personalausweisregister führt und die Entsperrung durchführen kann, ist sie von der zuständigen Behörde zu informieren.
zuständige Stelle
Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde
Ansprechpartner
Gemeinde Roßdorf - Öffentliche Sicherheit & Ordnung - Servicebüro (Einwohnermeldeamt)
Adresse
Postanschrift
Erbacher Straße 1
64380 Roßdorf
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Onlineterminvergabe Servicebüro (Einwohnermeldeamt) unter folgendem Link:
https://cqm3.cleverq.de/public/sites/12/appointments/index.html?lang=de
Kontakt
Telefon: 06154 808-450
E-Mail: servicebuero@rossdorf.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 22.07.2022
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