Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen
Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.
Beschreibung
Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.
Dies gilt insbesondere für dauerhaft untergebrachte Personen, wie zum Beispiel Heimbewohner.
zuständige Stelle
Pass- und Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise Bürgeramt der Wohnortgemeinde
Ansprechpartner
Stadt Nidda - FG 01.5 - BürgerService
Adresse
Postanschrift
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 16 Uhr
Dienstag: 8 - 16 Uhr
Mittwoch: 8 - 12 Uhr
Donnerstag: 8 - 12 Uhr und 14 - 19 Uhr
Freitag: 8 - 12 Uhr
Kontakt
Telefon: 06043 8006-123
E-Mail: buergerservice@nidda.de
Kontaktperson
Frau Batt
Frau Herche
Frau Reul
Frau Schindler
Postanschrift
Wilhelm-Eckhardt-Platz 1
63667 Nidda
Telefon Festnetz: 06043 8006-123
E-Mail: buergerservice@nidda.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Nidda: Spezielle Hinweise für Stadt Nidda
- schriftlicher Antrag
- soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- ggf. Betreuerausweis / Vorsorgevollmacht
- Nachweis über die Immobilität (z.B. vom Arzt, Krankenhaus, Pflegeheim, Pflegedienst oder einer ähnlichen Einrichtung ausgestellt
Im Einzelfall können können weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab.
- schriftlicher Antrag
- soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- ggf. Betreuerausweis / Vorsorgevollmacht
- Nachweis über die Immobilität (z.B. vom Arzt, Krankenhaus, Pflegeheim, Pflegedienst oder einer ähnlichen Einrichtung ausgestellt
Im Einzelfall können können weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab.
Voraussetzungen
-
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
-
Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.07.2022
Stichwörter
elektronischer Personalausweis, Dauerhafte Unterbringung, PA, Krankenhaus, Ausweispflicht, Pflegeheim, ePA, Ausweis, nPA, Handlungsunfähigkeit, Einwilligungsunfähigkeit, Personaldokument, handlungsunfähig, Personalausweis, Befreiung, einwilligungsunfähig