• Hirzenhain (Landkreis Wetteraukreis, Hessen)
Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen

Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen

Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

Beschreibung

Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.

Dies gilt insbesondere für dauerhaft untergebrachte Personen, wie zum Beispiel Heimbewohner.

zuständige Stelle

Pass- und Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise Bürgeramt der Wohnortgemeinde

Ansprechpartner

Für Hirzenhain wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Rechtsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.07.2022

Version

Technisch erstellt am 28.04.2022

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Personaldokument, elektronischer Personalausweis, einwilligungsunfähig, PA, nPA, Krankenhaus, Dauerhafte Unterbringung, Ausweis, Handlungsunfähigkeit, Befreiung, handlungsunfähig, Ausweispflicht, Einwilligungsunfähigkeit, Pflegeheim, ePA, Personalausweis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019