Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen
Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.
Beschreibung
Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.
Dies gilt insbesondere für dauerhaft untergebrachte Personen, wie zum Beispiel Heimbewohner.
zuständige Stelle
Pass- und Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise Bürgeramt der Wohnortgemeinde
Ansprechpartner
Gemeinde Walluf - Fachbereich II - Öffentliche Sicherheit, Recht, Personal u. Soziales
Adresse
Postanschrift
Mühlstraße 40
65396 Walluf
Postanschrift
Mühlstraße 40
65396 Walluf
Postanschrift
Postfach 28
65392 Walluf
Postanschrift
Postfach 28
65392 Walluf
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do., Fr. von 8.30 - 12.00 Uhr
Mo. von 13.30 - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Pernack
Postanschrift
Mühlstraße 40
65396 Walluf
Erdgeschoss
Telefon Festnetz: 06123 792-232
Fax: 06123 792-11232
E-Mail: pernack@walluf.de
Frau Solger
Frau Simon
Internet
Voraussetzungen
-
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
-
Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.07.2022
Stichwörter
nPA, Befreiung, Ausweispflicht, Einwilligungsunfähigkeit, Personaldokument, Krankenhaus, elektronischer Personalausweis, Dauerhafte Unterbringung, Personalausweis, PA, Ausweis, handlungsunfähig, Pflegeheim, ePA, Handlungsunfähigkeit, einwilligungsunfähig