Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen

    Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen

    Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

    Beschreibung

    Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.

    Dies gilt insbesondere für dauerhaft untergebrachte Personen, wie zum Beispiel Heimbewohner.

    zuständige Stelle

    Pass- und Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise Bürgeramt der Wohnortgemeinde

    Ansprechpartner

    Für Ronneburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Befreiung, Pflegeheim, Handlungsunfähigkeit, Ausweis, handlungsunfähig, Ausweispflicht, ePA, nPA, Krankenhaus, Personaldokument, Dauerhafte Unterbringung, Einwilligungsunfähigkeit, elektronischer Personalausweis, einwilligungsunfähig, Personalausweis, PA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English