Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen
Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.
Beschreibung
Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.
Dies gilt insbesondere für dauerhaft untergebrachte Personen, wie zum Beispiel Heimbewohner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Pass- und Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise Bürgeramt der Wohnortgemeinde
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Linsengericht - Passamt
Adresse
Hausanschrift
Amtshofstraße 1
63589 Linsengericht
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
Formulare
Befreiung von der Ausweispflicht beantragen (pdf)
Voraussetzungen
-
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
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Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.07.2022
Stichwörter
Krankenhaus, PA, nPA, ePA, Befreiung, Personalausweis, Personaldokument, Handlungsunfähigkeit, Ausweispflicht, Einwilligungsunfähigkeit, handlungsunfähig, einwilligungsunfähig, Dauerhafte Unterbringung, Ausweis, Pflegeheim, elektronischer Personalausweis