Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann
Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.
Beschreibung
Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.
Dies gilt insbesondere für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
zuständige Stelle
Pass- und Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in und Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Greifenstein - Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziale Leistungen
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: "Alte Post", Herborner Straße, OT Beilstein
Linien:- Bus: Linie Linie 206
- Haltestelle: "Westerwaldstraße" Mittelpunktschule, OT Beilstein
Linien:- Bus: Linie Linie 120/125
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
Montag u. Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
Donnerstag 13:30 – 17:30 Uhr
Kontakt
Internet
Team 2.2 - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: "Alte Post", Herborner Straße, OT Beilstein
Linien:- Bus: Linie Linie 206
- Haltestelle: "Westerwaldstraße" Mittelpunktschule, OT Beilstein
Linien:- Bus: Linie Linie 120/125
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
Montag u. Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
Donnerstag 13:30 – 17:30 Uhr
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Gemeinde Greifenstein
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Pkw-Parkplatz
Anzahl der Stellplätze: 40
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: "Alte Post", Herborner Straße, OT Beilstein
Linien:- Bus: Linie Linie 206
- Haltestelle: "Westerwaldstraße" Mittelpunktschule, OT Beilstein
Linien:- Bus: Linie Linie 120/125
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
Montag u. Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
Donnerstag 13:30 – 17:30 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Rollstuhlgerecht zu erreichen sind folgende Ämter: - Renten und Soziales - Melde- und Passamt - Ordnungsamt - Standesamt
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 22.07.2022
Stichwörter
ePA, Ausweis, elektronischer Personalausweis, handlungsunfähig, Dauerhafte Behinderung, Befreiung, Personaldokument, einwilligungsunfähig, Personalausweis, PA, Krankenhaus, Pflegeheim, Einwilligungsunfähigkeit, nPA, Ausweispflicht, Handlungsunfähigkeit