Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können

    Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann

    Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

    Beschreibung

    Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.

    Dies gilt insbesondere für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

    Hinweise für Neu-Isenburg: Befreiung von der Ausweispflicht beantragen

    zuständige Stelle

    Pass- und Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in und Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Neu-Isenburg - Bürgeramt

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulgasse 1

    63263 Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    MO-DO: 7.00 Uhr -18.00 Uhr
    FR: 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
    SA: 08:30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Neu-Isenburg - Bürgeramt Gravenbruch

    Adresse

    Hausanschrift

    Dreiherrnsteinplatz 4

    63263 Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch Donnerstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
    Montag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    Am 1. Samstag im Monat: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Neu-Isenburg - Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulgasse 1

    63263 Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 07.00 Uhr -18.00 Uhr
    Freitag: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr
    Samstag: 08.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 22.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Pflegeheim, Personalausweis, elektronischer Personalausweis, Befreiung, Handlungsunfähigkeit, Dauerhafte Behinderung, Ausweis, ePA, PA, nPA, Ausweispflicht, Personaldokument, Einwilligungsunfähigkeit, einwilligungsunfähig, handlungsunfähig, Krankenhaus

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de