Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann
Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.
Beschreibung
Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.
Dies gilt insbesondere für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
zuständige Stelle
Pass- und Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in und Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Wald-Michelbach - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1140
69479 Wald-Michelbach
Öffnungszeiten
08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag:
07.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
07.30 bis 12.00 Uhr
Gesonderte Öffnungszeiten für den Bereich "Zulassungswesen"
Montag:08.30 bis 11.30 Uhr
Dienstag:
07.30 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
09.30 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
07.30 bis 11.30 Uhr
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 22.07.2022
Stichwörter
ePA, Ausweis, elektronischer Personalausweis, handlungsunfähig, Dauerhafte Behinderung, Befreiung, Personaldokument, einwilligungsunfähig, Personalausweis, PA, Krankenhaus, Pflegeheim, Einwilligungsunfähigkeit, nPA, Ausweispflicht, Handlungsunfähigkeit