Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
Wenn für Sie eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.
Beschreibung
Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Pass- und Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in und Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Wald-Michelbach - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1140
69479 Wald-Michelbach
Öffnungszeiten
08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag:
07.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
07.30 bis 12.00 Uhr
Gesonderte Öffnungszeiten für den Bereich "Zulassungswesen"
Montag:08.30 bis 11.30 Uhr
Dienstag:
07.30 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
09.30 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
07.30 bis 11.30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
- Personalausweis des Betreuers oder der Betreuerin
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
- Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes
Verfahrensablauf
Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.
- Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gemeinsam mit Ihrem Betreuer oder mit Ihrer Betreuerin vollständig aus oder
- Sie lassen den Antrag von Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin ausfüllen.
- Sie und die Betreuerin oder der Betreuer unterschreiben den Antrag.
- Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
- Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder
- Sie gehen mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin persönlich zur zuständigen Behörde.
- Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
- Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.07.2022
Stichwörter
einwilligungsunfähig, elektronischer Personalausweis, nPA, betreute Person, Befreiung, Personalausweis, Handlungsunfähigkeit, Ausweis, Personaldokument, ePA, handlungsunfähig, PA, Ausweispflicht, Einwilligungsunfähigkeit