• Dietzhölztal (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
Koordinierung bei den örtlichen Zulassungsverfahren und Anmeldeverfahren in zulassungsfreien Studiengängen durch die SfH Unterstützung

Koordinierung bei den örtlichen Zulassungsverfahren und Anmeldeverfahren in zulassungsfreien Studiengängen durch die SfH Unterstützung

Wenn Sie sich für einen Studienplatz in einem grundständigen zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren, müssen Sie sich bei Hochschulstart registrieren und am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen, sofern der gewünschte Studiengang am DoSV teilnimmt.

Beschreibung

Die Zahl der Studieninteressenten in Deutschland übersteigt in einigen Studiengängen die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Durch die zentrale Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) stellt Hochschulstart sicher, dass jeder Bewerber und jede Bewerberin nur einen Studienplatz erhält und alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden.

Hochschulstart berät Sie umfassend bei Fragen zur Studienplatzvergabe.

erforderliche Unterlagen

Bei Hochschulstart müssen keine Unterlagen eingereicht werden. Informieren Sie sich bitte bei den teilnehmenden Hochschulen, welche Unterlagen Sie dort einreichen müssen.

Formulare

Sie müssen gegebenenfalls bei der Hochschule ein Antragsformular einreichen.

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: bei einigen Hochschulen ja

Persönliches Erscheinen: nein

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur)
  • Sie erfüllen die individuellen Voraussetzungen (zum Beispiel Abiturnote)

Verfahrensablauf

Hochschulstart führt das DoSV im Auftrag der Hochschulen durch. Wenn eine Hochschule mit einem oder mehreren gewünschten Studiengängen am Verfahren teilnimmt, müssen Sie sich bei Hochschulstart registrieren, über das Portal Online-Bewerbungen abgeben und diese in eine Wunsch-Reihenfolge bringen. Die Bewerbungen werden an die Hochschulen weitergeleitet, möglicherweise müssen Sie bei den Hochschulen noch weitere Unterlagen einreichen. Die Hochschulen ordnen die Bewerber auf Ranglisten ein. Je nachdem, auf welchem Platz Sie auf der Rangliste stehen, erhalten Sie ein Zulassungsangebot, das Sie annehmen können. Wenn Sie das Angebot noch nicht annehmen wollen, können Sie abwarten, ob Sie bei Ihren übrigen Bewerbungen auch noch ein Angebot erhalten.

Nachrangige Angebote scheiden automatisch aus dem Verfahren aus. Am Ende des Verfahrens erhalten Sie dann

für das bis dahin bestmögliches Angebot einen Studienplatz.

Fristen

Für ein Wintersemester müssen Sie sich bis zum 15. Juli online bewerben.

Für ein Sommersemester bis zum 15. Januar online bewerben.

Im Portal von Hochschulstart und auf den Homepages der Hochschulen werden Sie darüber informiert, ob hier einige Hochschulen andere Termine gesetzt haben.

Bearbeitungsdauer

Das Bewerbungsverfahren dauert 3 bis 6 Monate.

Kosten

Keine.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 01.06.2022

Version

Technisch erstellt am 12.04.2022

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Dialogorientiertes Serviceverfahren, Hochschulstart, Numerus Clausus, Universität, Örtlich zulassungsbeschränkt, Studienplatz, Fachhochschule

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019