Zentrale Vergabeverfahren durch die SfH Durchführung
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    Zentrale Vergabeverfahren durch die SfH Durchführung

    Wenn Sie sich für einen Studienplatz in Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie interessieren, müssen Sie sich über Hochschulstart bewerben.

    Beschreibung

    Die Zahl der Studieninteressenten in Deutschland übersteigt die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Durch die zentrale Koordinierung stellt Hochschulstart sicher, dass jeder Bewerber und jede Bewerberin nur einen Studienplatz erhält und alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden. 

    Folgende Studiengänge sind bundesweit zulassungsbeschränkt:

    • Medizin,
    • Tiermedizin,
    • Zahnmedizin
    • Pharmazie

    Wenn Sie sich für einen dieser Studiengänge interessieren, müssen Sie sich bei Hochschulstart bewerben. Sie können sich nicht direkt bei der Hochschule bewerben.

    Hochschulstart prüft anhand der eingereichten Unterlagen, ob Sie einen Studienplatz erhalten können und berät Sie umfassend bei Fragen zur Studienplatzvergabe.

    Formulare

    • Formulare:  Ein Antragsformular muss online ausgefüllt werden und anschließend ausgedruckt und unterschrieben an Hochschulstart geschickt werden 
    • Onlineverfahren möglich: Ja, jedoch noch nicht vollständig.
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine Studienberechtigung (zum Beispiel Abitur)
    • Sie erfüllen die individuellen Voraussetzungen für den Studiengang (zum Beispiel Abiturnote)

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    entfällt

    Verfahrensablauf

    Im Bewerbungsportal müssen Sie Ihre Bewerbungen in eine Wunsch-Reihenfolge bringen. Die Bewerbungen werden an die Hochschulen weitergeleitet. Möglicherweise müssen Sie bei den Hochschulen noch weitere Unterlagen einreichen. Hochschulstart oder die Hochschulen ordnen die Bewerber und Bewerberinnen auf Ranglisten ein. Je nachdem, auf welchem Platz Sie auf der Rangliste stehen, erhalten Sie ein Zulassungsangebot, das Sie annehmen können. Wenn Sie das Angebot noch nicht annehmen wollen, können Sie abwarten, ob Sie bei Ihren übrigen Bewerbungen auch noch ein Angebot erhalten. 

    Nachrangige Angebote scheiden automatisch aus dem Verfahren aus.

    Am Ende des Verfahrens erhalten Sie dann für das bestmögliche Angebot einen Studienplatz.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 31.05.2021

    Version

    Technisch erstellt am 12.04.2022
    Technisch geändert am 19.03.2026

    Stichwörter

    Universität, Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Hochschulstart, Numerus Clausus, Pharmazie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019