Eingliederungshilfe für psychisch Kranke
Sie haben eine seelische Behinderung oder sind von einer seelischen Behinderung bedroht? Die vielfältigen Hilfen sollen Ihnen helfen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Beschreibung
Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder nach einem längeren Klinikaufenthalt oder längerer Isolation wiederhergestellt werden.
Unterstützung finden Sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören insbesondere:
- das Wohnen
- Teilhabe am Arbeitsleben
- die Haushaltsführung
- die Freizeitgestaltung
- die Förderung privater Kontakte und Hobbies,
- Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
Die Betreuungszeit ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und individuell ausgestaltet.
Die Kosten für die Leistungen werden bei Feststellung eines individuellen Bedarfs an Unterstützung vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Es erfolgt ggf. eine Anrechnung des Einkommens und Vermögens.
zuständige Stelle
Zuständig sind die Träger der Eingliederungshilfe.
Ansprechpartner
53.5 - Sozialpsychiatrischer Dienst
Beschreibung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind Ansprechpartner für Erwachsene
- mit seelischen Belastungen und Problemen
- mit psychischen Erkrankungen
- in Lebenskrisen, auch mit Suizidgedanken
- mit Suchtproblemen
sowie für deren Angehörige, Freunde und Bekannte.
Wenn Sie Probleme im Umgang mit legalen Suchtmitteln wie Alkohol, Medikamente oder Glücksspiel haben und älter als 30 Jahre sind, wenden Sie sich bitte an unsere Suchtberatung.
Sind Sie unter 30 Jahre alt oder haben Probleme durch den Konsum illegaler Suchtmittel, wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle des Schwalm-Eder-Kreises.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon: 05681 775-5364
Telefax: 05681 775-5307
Kontaktperson
Frau Christine Bornmann
E-Mail: christine.bornmann@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5361
Frau Doris Hoos-Meckbach
E-Mail: Doris.Hoos-Meckbach@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5362
Frau Carolin Bachmann
E-Mail: Carolin.Bachmann@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5365
Frau Antje Schneider
E-Mail: Antje.Schneider@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5364
Frau Birgit Rückert
Telefon Festnetz: 05681 775-5360
Herr Karsten Leimbach
E-Mail: karsten.leimbach@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5368
Herr Jochen Kammann
E-Mail: Jochen.Kammann@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5366
Herr Christian Fiebig
E-Mail: christian.fiebig@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5369
Frau Ocka Sauerland
E-Mail: ocka.sauerland@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5370
Herr Hendrick Schütte
E-Mail: hendrick.schuette@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5373
Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit seel. Behinderungen u. Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, Hauptverwaltung Kassel I
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird Sie auffordern, ein Formular zu verwenden und weitere Unterlagen einzureichen.
Voraussetzungen
- das Vorliegen einer tatsächlichen oder drohenden seelischen Behinderung sowie
- eine Beeinträchtigung der Teilhabe.
Der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Gesamtplanverfahrens durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe festgestellt.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Eingliederungshilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.
Verfahrensablauf
- Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Dort können Sie um Beratung und Unterstützung bitten oder gleich einen formlosen Antrag stellen.
- Die zuständige Behörde wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
- Die Behörde wird ein Teilhabe und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob beziehungsweise in welchem Umfang Sie Eingliederungshilfe erhalten.
- Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Sollten Sie nach Prüfung Ihres Antrages Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, wird Ihnen diese frühestens ab dem ersten des Monats der Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.
Bearbeitungsdauer
Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für den Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag unverzüglich weiter.
Kosten
Es fallen in der Regel keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.05.2020
Stichwörter
Menschen, die von seelischer Behinderung bedroht sind, chronisch mehrfach Abhängige, Eingliederungshilfe, körperlich nicht begründbare Psychosen, Menschen mit seelischen Behinderungen, seelische Störung, Suchtkrankheit