Hilfen für psychisch kranke Personen Gewährung

    Eingliederungshilfe für psychisch Kranke

    Sie haben eine seelische Behinderung oder sind von einer seelischen Behinderung bedroht? Die vielfältigen Hilfen sollen Ihnen helfen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

    Beschreibung

    Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder nach einem längeren Klinikaufenthalt oder längerer Isolation wiederhergestellt werden.
     Unterstützung finden Sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören insbesondere:

    • das Wohnen
    • Teilhabe am Arbeitsleben
    • die Haushaltsführung
    • die Freizeitgestaltung
    • die Förderung privater Kontakte und Hobbies,
    • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers

    Die Betreuungszeit ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und individuell ausgestaltet.
     
     Die Kosten für die Leistungen werden bei Feststellung eines individuellen Bedarfs an Unterstützung vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Es erfolgt ggf. eine Anrechnung des Einkommens und Vermögens.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Träger der Eingliederungshilfe.

    Ansprechpartner

    53.5 - Sozialpsychiatrischer Dienst

    Beschreibung

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind Ansprechpartner für Erwachsene 

    • mit seelischen Belastungen und Problemen
    • mit psychischen Erkrankungen
    • in Lebenskrisen, auch mit Suizidgedanken
    • mit Suchtproblemen

    sowie für deren Angehörige, Freunde und Bekannte.

    Wenn Sie Probleme im Umgang mit legalen Suchtmitteln wie Alkohol, Medikamente oder Glücksspiel haben und älter als 30 Jahre sind, wenden Sie sich bitte an unsere Suchtberatung.

    Sind Sie unter 30 Jahre alt oder haben Probleme durch den Konsum illegaler Suchtmittel, wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle des Schwalm-Eder-Kreises.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 1

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.Montag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr Dienstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr Donnerstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr Freitag:von 08:00 bis 12:30 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05681 775-5364

    Telefax: 05681 775-5307

    E-Mail: sozialpsychiatrischer.dienst@schwalm-eder-kreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit seel. Behinderungen u. Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, Hauptverwaltung Kassel I

    Adresse

    Hausanschrift

    Ständeplatz 6-10

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.

    Kontakt

    Telefon: 05 61 10 04 - 0

    Telefax: 0561 10 04 - 25 95

    E-Mail: info@lwv-hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird Sie auffordern, ein Formular zu verwenden und weitere Unterlagen einzureichen.

    Voraussetzungen

    • das Vorliegen einer tatsächlichen oder drohenden seelischen Behinderung sowie
    • eine Beeinträchtigung der Teilhabe.

    Der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Gesamtplanverfahrens durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe festgestellt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Eingliederungshilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

    Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    • Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Dort können Sie um Beratung und Unterstützung bitten oder gleich einen formlosen Antrag stellen.
    • Die zuständige Behörde wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
    • Die Behörde wird ein Teilhabe und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln.
    • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob beziehungsweise in  welchem Umfang Sie Eingliederungshilfe erhalten.
    • Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Sollten Sie nach Prüfung Ihres Antrages Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, wird Ihnen diese frühestens ab dem ersten des Monats der Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für den Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag unverzüglich weiter.

    Kosten

    Es fallen in der Regel keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.05.2020

    Version

    Technisch erstellt am 11.04.2022

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Stichwörter

    körperlich nicht begründbare Psychosen, seelische Störung, chronisch mehrfach Abhängige, Suchtkrankheit, Eingliederungshilfe, Menschen mit seelischen Behinderungen, Menschen, die von seelischer Behinderung bedroht sind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019