Hilfen für Personen mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderungen Gewährung
Sie haben eine seelische Behinderung oder sind von einer seelischen Behinderung bedroht? Die vielfältigen Hilfen sollen Ihnen helfen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Beschreibung
Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder nach einem längeren Klinikaufenthalt oder längerer Isolation wiederhergestellt werden.
Unterstützung finden Sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören insbesondere:
- das Wohnen
- Teilhabe am Arbeitsleben
- die Haushaltsführung
- die Freizeitgestaltung
- die Förderung privater Kontakte und Hobbies,
- Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
Die Betreuungszeit ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und individuell ausgestaltet.
Die Kosten für die Leistungen werden bei Feststellung eines individuellen Bedarfs an Unterstützung vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Es erfolgt ggf. eine Anrechnung des Einkommens und Vermögens.
zuständige Stelle
Zuständig sind die Träger der Eingliederungshilfe.
Ansprechpartner
Fachdienst SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen - stationäre Hilfen und Eingliederungshilfe
Adresse
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Reichert
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: eingliederungshilfe_SGB_IX@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3257
Herr Faghihi Mohammadi (Eingliederungshilfe)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: eingliederungshilfe_SGB_IX@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3258
Frau Akarpinar (Eingliederungshilfe)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: eingliederungshilfe_SGB_IX@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2220
Frau Hertel (Eingliederungshilfe)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: eingliederungshilfe_SGB_IX@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2247
Frau Yilmaz-Karabulut (Eingliederungshilfe)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: Eingliederungshilfe_SGB_IX@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2217
Frau Djuichou Sime (Eingliederungshilfe)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: eingliederungshilfe_SGB_IX@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2218
Herr Popov (Eingliederungshilfe)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: eingliederungshilfe_SGB_IX@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2219
Frau Zereike (Eingliederungshilfe)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: eingliederungshilfe_SGB_IX@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2221
Voraussetzungen
- das Vorliegen einer tatsächlichen oder drohenden seelischen Behinderung sowie
- eine Beeinträchtigung der Teilhabe.
Der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Gesamtplanverfahrens durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe festgestellt.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Eingliederungshilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.
Verfahrensablauf
- Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Dort können Sie um Beratung und Unterstützung bitten oder gleich einen formlosen Antrag stellen.
- Die zuständige Behörde wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
- Die Behörde wird ein Teilhabe und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob beziehungsweise in welchem Umfang Sie Eingliederungshilfe erhalten.
- Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.05.2020
Stichwörter
chronisch mehrfach Abhängige, seelische Störung, Menschen mit seelischen Behinderungen, Menschen, die von seelischer Behinderung bedroht sind, körperlich nicht begründbare Psychosen, Suchtkrankheit, Eingliederungshilfe