Leistungen der Sozialhilfe als Gesundheitsberatung bei Familien mit Säuglingen
Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten und gerade ein Baby bekommen haben, trägt das Sozialamt die Kosten für Beratungsgespräche.
Beschreibung
Viele Eltern erleben in den ersten Lebensmonaten und -jahren ihres Kindes Situationen, die sie verunsichern, besorgt machen oder überfordern.
Die Gesundheitshilfe bietet Müttern und Vätern Beratung zum Beispiel bei Fragen wie:
- unstillbarem Schreien und häufiger Unruhe des Säuglings
- Ein- und Durchschlafschwierigkeiten
- Probleme beim Stillen, Füttern und Essen
- Verhaltensauffälligkeiten wie übermäßig starke Wut und Trotzanfälle, Ängstlichkeit oder Aggressivität, Spielunlust
- Trennungsängsten und -schwierigkeiten
- angespannter familiärer Situation
- Beziehungsproblemen
- Überforderung, Unsicherheit und Erschöpfung
- Wochenbettdepression
zuständige Stelle
Zuständig ist
- das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt)
oder
- das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde,
in der der Wohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Fachdienst SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen - SGB XII Offene Hilfen und Vertragsverhandlungen - Team West
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Brandner (Teamleitung Regionalteam West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Ba - Be
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3152
E-Mail: n.brandner@kreis-offenbach.de
Herr Schrader (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Ma - Mt
Hausanschrift
E-Mail: t.schrader@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2179
Frau Roters (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Aa - Ar
Hausanschrift
E-Mail: s.roters@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2161
Frau Hilka (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben As - Az, Em - Ez, F, G
Hausanschrift
E-Mail: c.hilka@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3148
Frau Tiemann (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben K, N
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3162
E-Mail: i.tiemann@kreis-offenbach.de
Herr Storz (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Rao - Rz, Sa - Sch
Hausanschrift
E-Mail: s.storz@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3163
Frau Haustein-Flick (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Sci - Sz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2186
Frau Eisel (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben C, J, O, T, V
Hausanschrift
E-Mail: c.eisel@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2160
Frau Agovic (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben H, Mu - Mz, X, Y, Z
Hausanschrift
E-Mail: a.agovic@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2183
Frau Günther (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben L, P, Q, W
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2266
E-Mail: u.guenther@kreis-offenbach.de
Herr Groß (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Bf - Bz, D, Ea - El, I, Ra - Ran, U
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2208
E-Mail: t.gross@kreis-offenbach.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Formulare
Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt. Anträge und Formulare erhalten Sie im Übrigen bei Ihrem Sozialamt.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,
- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt
- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.
Verfahrensablauf
- Sie wenden sich an das für Sie zuständige Sozialamt. Dort können Sie um Beratung und Unterstützung bitten oder gleich einen formlosen Antrag stellen.
- Die zuständige Behörde wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und ggf. weitere Unterlagen einzureichen.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft das Sozialamt aufgrund Ihrer Angaben, ob beziehungsweise in welcher Höhe Sie Hilfe zur Gesundheit erhalten.
- Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der zuständige Sozialhilfeträger kann jedoch erst Hilfe gewähren, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen und die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen einzuhalten.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird in der Regel so schnell wie möglich entschieden, insbesondere, wenn Dringlichkeit vorliegt. Die Bearbeitungsdauer hängt jedoch vom Einzelfall und unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 02.05.2022
Stichwörter
Säuglinge, Familien, Gesundheitsdienst, Gesundheitshilfe, Beratung