Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Bei Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde gilt es, unverzüglich die Wohnortangabe im Reisepass ändern zu lassen.
Beschreibung
Wenn eine Eintragung im Reisepass unzutreffend ist, ist der Inhaber eines Passes verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Reisepass vorzulegen. Ändert sich die Eintragung zum Wohnort im Reisepass aufgrund eines Zuzugs aus einer anderen Stadt oder Gemeinde, wird diese Eintragung von der zuständigen Passbehörde der neuen Wohnortgemeinde geändert.
Neben der Änderung von Eintragungen im Reisepass zum Wohnort sind auch Änderungen zu den Eintragungen der Größe und Augenfarbe zulässig. Andere als die genannten Änderungen sind nach dem Paßgesetz nicht möglich. Ist eine Änderung anderer Eintragungen erforderlich, muss ein neuer Pass ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Passbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. dem Bürgeramt der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Schotten - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 07:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 19:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Samstag 09:00 - 11:00 Uhr
Wir bitten Sie, das Bürgerbüro / die Zulassungsstelle mit Ihrem Anliegen spätestens 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten aufzusuchen, damit Ihr Anliegen bearbeitet werden kann. Vielen Dank.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Natali Appel
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-39
E-Mail: n.appel@schotten.de
Frau Katharina Hofmann
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-65
E-Mail: k.hofmann@schotten.de
Frau Helga Kaiser
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-31
E-Mail: h.kaiser@schotten.de
Frau Maybritt Kröher
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
E-Mail: m.kroeher@schotten.de
Telefon Festnetz: 06044 66-65
Frau Lorena Rötzel
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-62
E-Mail: l.roetzel@schotten.de
Herr Dietmar Weber
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
E-Mail: d.weber@schotten.de
Telefon Festnetz: 06044 66-34
Frau Natascha Wick
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-62
E-Mail: n.wick@schotten.de
Frau Hannah Heuß
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-33
E-Mail: h.heuss@schotten.de
erforderliche Unterlagen
- Reisepass
- aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
Voraussetzungen
Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sprechen Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Passbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. bei dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.
Fristen
Unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort.
Bearbeitungsdauer
Die Änderung der Eintragung zum Wohnort im Reisepass wird von der Passbehörde sofort vorgenommen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 23.11.2022
Stichwörter
Reisepass ändern, Adresse, Umzug, Wohnort, Reisepass Änderung