Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Bei Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde gilt es, unverzüglich die Wohnortangabe im Reisepass ändern zu lassen.
Beschreibung
Wenn eine Eintragung im Reisepass unzutreffend ist, ist der Inhaber eines Passes verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Reisepass vorzulegen. Ändert sich die Eintragung zum Wohnort im Reisepass aufgrund eines Zuzugs aus einer anderen Stadt oder Gemeinde, wird diese Eintragung von der zuständigen Passbehörde der neuen Wohnortgemeinde geändert.
Neben der Änderung von Eintragungen im Reisepass zum Wohnort sind auch Änderungen zu den Eintragungen der Größe und Augenfarbe zulässig. Andere als die genannten Änderungen sind nach dem Paßgesetz nicht möglich. Ist eine Änderung anderer Eintragungen erforderlich, muss ein neuer Pass ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Passbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. dem Bürgeramt der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Einwohnerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die geänderten Sprechzeiten im Standesamt weiter unten.
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Einwohnerservice:
Montag und Freitag: 07:30 bis
12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 17:00
Uhr
Mittwoch: geschlossen
Um Wartezeiten zu
vermeiden, besteht
nach wie vor die
Möglichkeit, einen
individuellen Termin
zu buchen:
https://tevis.ekom21.de/mah/.
Kontakt
Telefon: 115(Oder siehe Ansprechpartner unten)
Telefax: 06209 808-49
E-Mail: einwohnerservice@moerlenbach.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Reisepass
- aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
Voraussetzungen
Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sprechen Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Passbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. bei dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.
Fristen
Unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort.
Bearbeitungsdauer
Die Änderung der Eintragung zum Wohnort im Reisepass wird von der Passbehörde sofort vorgenommen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 23.11.2022
Stichwörter
Reisepass ändern, Adresse, Umzug, Wohnort, Reisepass Änderung