Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Bei Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde gilt es, unverzüglich die Wohnortangabe im Reisepass ändern zu lassen.
Beschreibung
Wenn eine Eintragung im Reisepass unzutreffend ist, ist der Inhaber eines Passes verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Reisepass vorzulegen. Ändert sich die Eintragung zum Wohnort im Reisepass aufgrund eines Zuzugs aus einer anderen Stadt oder Gemeinde, wird diese Eintragung von der zuständigen Passbehörde der neuen Wohnortgemeinde geändert.
Neben der Änderung von Eintragungen im Reisepass zum Wohnort sind auch Änderungen zu den Eintragungen der Größe und Augenfarbe zulässig. Andere als die genannten Änderungen sind nach dem Paßgesetz nicht möglich. Ist eine Änderung anderer Eintragungen erforderlich, muss ein neuer Pass ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Passbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. dem Bürgeramt der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Bürgeramt, Statistik und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Zentrales Bürgeramt, Bürgeramt Bergen-Enkheim, Bürgeramt Dornbusch, Bürgeramt Höchst, Bürgeramt Nieder-Eschbach, Bürgeramt Nordwest, Bürgeramt Sachsenhausen
Mo 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115(Servicecenter und Bürgeramt-Hotline)
Telefon: +49 69 212-71555(Statistik-Hotline)
Telefon: +49 69 212-40400(Wahlen-Hotline)
Telefax: +49 69 212-9730898
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de(Bürgeramt)
E-Mail: infoservice.statistik@stadt-frankfurt.de(Statistik)
E-Mail: wahlamt.info@stadt-frankfurt.de(Wahlamt)
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Zentrales Bürgeramt
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Öffnungszeiten
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Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Telefax: +49 69 212-9743368
Telefax: +49 69 212-9734613(Melderegisterauskünfte)
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Zentrale Bürgeramt ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Nieder-Erlenbach
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin), Do 12:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Weitere Informationen
Die Außenstelle ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Nieder-Eschbach
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Weitere Informationen
Das Bürgeramt Nieder-Eschbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Höchst
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo : 9:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di : 7:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi : 7:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do : 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr : 7:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Internet
Weitere Informationen
Das Bürgeramt Höchst ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Nordwest
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Weitere Informationen
Das Bürgeramt Nordwest ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Dornbusch
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Mo : 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi : 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
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Fr : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Das Bürgeramt Dornbusch ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim
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Öffnungszeiten
Mo 9:00 - 13:00 Uhr und 14:30 - 17:00 Uhr (nur mit Termin), Di 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin), Mi 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin), Do 10:00 - 13:00 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr (nur mit Termin), Fr 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Internet
Weitere Informationen
Die Außenstelle Fechenheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Sachsenhausen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Weitere Informationen
Das Bürgeramt Sachsenhausen ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Harheim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 12:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin), Mi 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
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Weitere Informationen
Die Außenstelle Harheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Kalbach
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 8:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin), Do 12:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin)
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Telefon: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
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Die Außenstelle Kalbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Bergen-Enkheim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo : 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi : 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do : 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Internet
Weitere Informationen
Das Bürgeramt Bergen-Enkheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
erforderliche Unterlagen
- Reisepass
- aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
Voraussetzungen
Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sprechen Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Passbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. bei dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.
Fristen
Unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort.
Bearbeitungsdauer
Die Änderung der Eintragung zum Wohnort im Reisepass wird von der Passbehörde sofort vorgenommen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 23.11.2022
Stichwörter
Reisepass ändern, Adresse, Umzug, Wohnort, Reisepass Änderung