Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Nichtbestehens auf Antrag
    99099008037003

    Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Nichtbestehens auf Antrag

    Amtlicher Nachweis über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit (Prüfung und Feststellung).

    Beschreibung

    Wenn Sie einen amtlichen Nachweis darüber benötigen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, können Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen. Kann festgestellt werden, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, wird eine so genannte Negativbescheinigung ausgestellt.

    Eine Negativbescheinigung benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie von einer Behörde im Ausland (beispielsweise in Ihrem Herkunftsstaat oder im Herkunftsstaat Ihrer Eltern) zur Vorlage eines amtlichen Nachweises über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit aufgefordert wurden oder dies für die Inanspruchnahme konsularischer Dienstleistungen der Auslandsvertretung eines anderen Staates in Deutschland erforderlich ist.

    Eine Negativbescheinigung wird beispielsweise häufig verlangt, wenn Sie in Deutschland geboren wurden, von deutschen Vorfahren abstammen oder sehr lange in Deutschland gelebt haben.

    Hinweise für Wetteraukreis: Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit / Staatsangehörigkeitsausweis

    Staatsangehörigkeitsrecht

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Ordnungsrecht

    Adresse

    Postanschrift


    Postfach 10 06 61
    61146 Friedberg (Hessen)

    Hausanschrift

    Europaplatz, Gebäude A
    61169 Friedberg (Hessen)

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag           08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr

    Dienstag         08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr

    Mittwoch         08:00 – 12:00 Uhr

    Donnerstag     08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr

    Freitag            08:00 – 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06031 83-2588(Standesamtsaufsicht (Staatsangehörigkeit, Namensänderung))

    Telefon Festnetz: 06031 83-2599(Einbürgerung)

    E-Mail: standesamtsaufsicht@wetteraukreis.de(Staatsangehörigkeit, Namensänderung)

    E-Mail: einbuergerung@wetteraukreis.de

    Internet

    Stichwörter

    Einbürgerungsbehörde, Staatsangehörigkeitsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an einer Negativfeststellung und -bescheinigung glaubhaft machen. Ein solches Interesse ist glaubhaft, wenn Sie bestimmte Tatsachen angeben, die es für die Staatsangehörigkeitsbehörde überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass die Negativfeststellung zu einem schutzwürdigen Zweck sachdienlich ist.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung einer Negativbescheinigung müssen Sie bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen.
    • Nach Eingang der Antragsunterlagen wird sich die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorher brauchen Sie weiter nichts zu tun

    Kosten

    Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können weitere Kosten entstehen.

    Gebühr für die Feststellungsentscheidung: Gebühr 51,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Negativbescheinigungen werden nur ausgestellt, wenn dies zum Nachweis des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit bei ausländischen öffentlichen Stellen notwendig oder im Einzelfall zumindest konkret nützlich ist. Ohne begründeten Anlass wird Anträgen auf Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit nicht entsprochen.
    • Die Negativbescheinigung ist keine Staatsangehörigkeitsurkunde, sondern eine formlose Bescheinigung, versehen mit einem amtlichen Dienstsiegel.
    • Die Negativbescheinigung bescheinigt, dass Sie am Tag der Ausstellung die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.04.2022
    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Staatsangehörigkeitsrecht, Staatsangehörigkeitsbehörde, Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, Negativbescheinigung, Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, Bescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019