Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Nichtbestehens auf Antrag
Amtlicher Nachweis über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit (Prüfung und Feststellung).
Beschreibung
Wenn Sie einen amtlichen Nachweis darüber benötigen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, können Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen. Kann festgestellt werden, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, wird eine so genannte Negativbescheinigung ausgestellt.
Eine Negativbescheinigung benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie von einer Behörde im Ausland (beispielsweise in Ihrem Herkunftsstaat oder im Herkunftsstaat Ihrer Eltern) zur Vorlage eines amtlichen Nachweises über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit aufgefordert wurden oder dies für die Inanspruchnahme konsularischer Dienstleistungen der Auslandsvertretung eines anderen Staates in Deutschland erforderlich ist.
Eine Negativbescheinigung wird beispielsweise häufig verlangt, wenn Sie in Deutschland geboren wurden, von deutschen Vorfahren abstammen oder sehr lange in Deutschland gelebt haben.
Hinweise für Wetteraukreis: Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit / Staatsangehörigkeitsausweis
Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.
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Ansprechpartner
Wetteraukreis - Ordnungsrecht
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 06 61
61146 Friedberg (Hessen)
Hausanschrift
Europaplatz, Gebäude A
61169 Friedberg (Hessen)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06031 83-2588(Standesamtsaufsicht (Staatsangehörigkeit, Namensänderung))
Telefon Festnetz: 06031 83-2599(Einbürgerung)
E-Mail: standesamtsaufsicht@wetteraukreis.de(Staatsangehörigkeit, Namensänderung)
E-Mail: einbuergerung@wetteraukreis.de
Internet
Stichwörter
Einbürgerungsbehörde, Staatsangehörigkeitsbehörde
Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse an einer Negativfeststellung und -bescheinigung glaubhaft machen. Ein solches Interesse ist glaubhaft, wenn Sie bestimmte Tatsachen angeben, die es für die Staatsangehörigkeitsbehörde überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass die Negativfeststellung zu einem schutzwürdigen Zweck sachdienlich ist.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung einer Negativbescheinigung müssen Sie bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen.
- Nach Eingang der Antragsunterlagen wird sich die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorher brauchen Sie weiter nichts zu tun
Kosten
Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können weitere Kosten entstehen.
Gebühr für die Feststellungsentscheidung: Gebühr 51,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
- Negativbescheinigungen werden nur ausgestellt, wenn dies zum Nachweis des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit bei ausländischen öffentlichen Stellen notwendig oder im Einzelfall zumindest konkret nützlich ist. Ohne begründeten Anlass wird Anträgen auf Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit nicht entsprochen.
- Die Negativbescheinigung ist keine Staatsangehörigkeitsurkunde, sondern eine formlose Bescheinigung, versehen mit einem amtlichen Dienstsiegel.
- Die Negativbescheinigung bescheinigt, dass Sie am Tag der Ausstellung die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022
Stichwörter
Staatsangehörigkeitsrecht, Staatsangehörigkeitsbehörde, Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, Negativbescheinigung, Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, Bescheinigung