Bereitstellung vom Wasserbuch beantragen
Das Wasserbuch ist ein Register der Wasserrechte, stellt Umweltinformationen bereit und ist bedeutend für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Bereitstellung des Wasserbuchs erfolgt durch die einzelnen Länder.
Beschreibung
Für alle Gewässer – Grund- und Oberflächengewässer – wird das Wasserbuch geführt. In das Wasserbuch werden nahezu alle bestehende Wasserrechte eingetragen. Das Wasserbuch gibt Auskunft über Art, Umfang und Zweck der Gewässernutzung.
Zum Beispiel zu: Erlaubnissen, die nicht nur vorübergehenden Zwecken dienen, Bewilligungen, alte Rechte und Befugnisse, Planfeststellungsbeschlüsse/Plangenehmigungen, Wasser-/Heilquellenschutzgebiete, Risikogebiete, festgesetzte Überschwemmungsgebiete, selbständige Fischereirechte nach dem Hessischen Fischereigesetz.
Das Wasserbuch ist ein öffentliches Verzeichnis und kann von jedem eingesehen werden. Das Führen des Wasserbuchs obliegt den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel. Diese erteilen Auskünfte aus dem Wasserbuch.
zuständige Stelle
- Regierungspräsidium Darmstadt für die
kreisfreien Städte: Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden
Landkreise: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Hochtaunus, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus und Wetterau - Regierungspräsidium Gießen für die
Landkreise: Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg - Regierungspräsidium Kassel für die
kreisfreie Stadt Kassel
Landkreise: Kassel, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Fulda, Hersfeld-Rotenburg und Werra-Meißner
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat IV 41.1 - Grundwasserschutz, Wasserversorgung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
In der Regel keine; im Bedarfsfall werden Unterlagen nachgefordert.
Formulare
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 87 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie § 55 Hessisches Wassergesetz (HWG)
Verfahrensablauf
Ihr Auskunftsersuchen richten Sie bitte an das jeweils zuständige Regierungspräsidium.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang des Auskunftsersuchens.
Kosten
Für den Bürger ist die Bereitstellung in der Regel kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.05.2023
Stichwörter
Plangenehmigung, Umweltinformationen, Gewässer, Brauchwasser, Wasserrahmenrichtlinie, Planfeststellung, Wasserrecht, Gewässerausbau, Schmutzwasser, Wasserschutzgebiete, Erlaubnis, Bewilligung, Gehobene Erlaubnis, Niederschlagswasserversickerung, Regenwasser