Wasserbuch Bereitstellung

    Bereitstellung vom Wasserbuch beantragen

    Das Wasserbuch ist ein Register der Wasserrechte, stellt Umweltinformationen bereit und ist bedeutend für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Bereitstellung des Wasserbuchs erfolgt durch die einzelnen Länder.

    Beschreibung

    Für alle Gewässer – Grund- und Oberflächengewässer – wird das Wasserbuch geführt. In das Wasserbuch werden nahezu alle bestehende Wasserrechte eingetragen. Das Wasserbuch gibt Auskunft über Art, Umfang und Zweck der Gewässernutzung.

    Zum Beispiel zu: Erlaubnissen, die nicht nur vorübergehenden Zwecken dienen, Bewilligungen, alte Rechte und Befugnisse, Planfeststellungsbeschlüsse/Plangenehmigungen, Wasser-/Heilquellenschutzgebiete, Risikogebiete, festgesetzte Überschwemmungsgebiete, selbständige Fischereirechte nach dem Hessischen Fischereigesetz.

    Das Wasserbuch ist ein öffentliches Verzeichnis und kann von jedem eingesehen werden. Das Führen des Wasserbuchs obliegt den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel. Diese erteilen Auskünfte aus dem Wasserbuch. 

    zuständige Stelle

    • Regierungspräsidium Darmstadt für die
      kreisfreien Städte: Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden
      Landkreise: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Hochtaunus, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus und Wetterau
    • Regierungspräsidium Gießen für die
      Landkreise: Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg
    • Regierungspräsidium Kassel für die
      kreisfreie Stadt Kassel
      Landkreise: Kassel, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Fulda, Hersfeld-Rotenburg und Werra-Meißner

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel keine; im Bedarfsfall werden Unterlagen nachgefordert.

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 87 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)  sowie § 55 Hessisches Wassergesetz (HWG)

    Verfahrensablauf

    Ihr Auskunftsersuchen richten Sie bitte an das jeweils zuständige Regierungspräsidium.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang des Auskunftsersuchens.

    Kosten

    Für den Bürger ist die Bereitstellung in der Regel kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 11.02.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Plangenehmigung, Umweltinformationen, Gewässer, Brauchwasser, Wasserrahmenrichtlinie, Planfeststellung, Wasserrecht, Gewässerausbau, Schmutzwasser, Wasserschutzgebiete, Erlaubnis, Bewilligung, Gehobene Erlaubnis, Niederschlagswasserversickerung, Regenwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)