Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz Änderung

    Beschreibung

    Ziehen Sie um, müssen Sie sich für Ihre neue Wohnung anmelden.

    Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder einziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die die für die neue Wohnung zuständige Meldebehörde.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice - Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 5-9

    35279 Neustadt (Hessen)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Rathausplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Rathausplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr

    Mittwoch geschlossen 

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Fischereischein, Führungszeugnis, Fundbüro, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Pässe, Personalausweis, Reisepass, Wahlen und Statistik

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Ersatzpersonalausweis, anerkannter und gültige(r/s) Pass oder Passersatzpapier sowie der Bestätigung des Wohnungsgebers entsprechendes Zuordnungsmerkmal nach § 19 Abs. 4 des Bundesmeldegesetzes wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • entsprechende Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Anmeldung müssen Sie einen Meldeschein ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit den in der Rubrik „Welche Unterlagen werden benötigt“ genannten Unterlagen vorlegen. Diese Dokumente müssen Sie persönlich abgeben/vorgelegen oder eine andere durch entsprechende Vollmacht berechtigte Person mit der Abgabe/Vorlage beauftragen.

    Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten in Form eines vorausgefüllten Meldescheines  von der Wegzugsmeldebehörde angefordert werden. Sie müssen dann lediglich die auf dem entsprechenden Ausdruck befindlichen Daten überprüfen, ggf. korrigieren und sodann die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen. Vom 01.05.2022 an ist die Meldebehörde zu diesem Verfahren verpflichtet.

    Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

    Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.

    Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen, wenn Sie

    • aus dem Ausland zuziehen oder
    • anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.

    In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.

    Dokumente

    Eingehend

    Personalausweis / Reisepass

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Meldebestätigung (aktuell)

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 09.12.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ummeldung, KFZ Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)