Wohnsitz Änderung
Beschreibung
Ziehen Sie um, müssen Sie sich für Ihre neue Wohnung anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder einziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die die für die neue Wohnung zuständige Meldebehörde.
Ansprechpartner
Bürgeramt, Statistik und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Zeil 3
60313 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten
Zentrales Bürgeramt, Bürgerämter Höchst, Nordwest, Dornbusch, Sachsenhausen, Nieder-Eschbach, Bergen-Enkheim
Mo 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 69 115(Servicecenter und Bürgeramt-Hotline)
Telefon Festnetz: +49 69 212-71555(Statistik-Hotline)
Telefon Festnetz: +49 69 212-40400(Wahlen-Hotline)
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de(Bürgeramt)
E-Mail: infoservice.statistik@stadt-frankfurt.de(Statistik)
E-Mail: wahlamt.info@stadt-frankfurt.de(Wahlamt)
Internet
Zentrales Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Zeil 3
60313 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten
Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Zentrale Bürgeramt ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Nieder-Erlenbach
Adresse
Hausanschrift
Alt-Erlenbach 42
60437 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten
Nur mit Termin:
Di 8:00 - 13:00 Uhr
Do 12:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Weitere Informationen
Die Außenstelle ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Nieder-Eschbach
Adresse
Hausanschrift
Deuil-La-Barre-Straße 26
60437 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten
Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Bürgeramt Nieder-Eschbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Höchst
Adresse
Hausanschrift
Dalbergstraße 14
65929 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten
Mo 9:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 7:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 7:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 7:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Bürgeramt Höchst ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Nordwest
Adresse
Hausanschrift
Nidaforum 5
60439 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten
Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Bürgeramt Nordwest ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Dornbusch
Adresse
Hausanschrift
Eschersheimer Landstraße 248
60320 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten
Mo 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Bürgeramt Dornbusch ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim
Adresse
Hausanschrift
Alt-Fechenheim 89
60386 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten
nur mit Termin:
Mo 9:00 - 13:00 Uhr und 14:30 -17:00 Uhr
Di 08:00 - 13:00 Uhr
Mi 08:30 - 13:00 Uhr
Do 10:00 - 13:00 Uhr und 14:30 - 18:00
Fr 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Die Außenstelle Fechenheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Sachsenhausen
Adresse
Hausanschrift
Große Rittergasse 103
60594 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten
Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Bürgeramt Sachsenhausen ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Harheim
Adresse
Hausanschrift
Philipp-Schnell-Straße 52
60437 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten
Nur mit Termin:
Mo 12:00 - 17:00 Uhr
Mi 8:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Die Außenstelle Harheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Kalbach
Adresse
Hausanschrift
Kalbacher Hauptstraße 36
60437 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten
Nur mit Termin:
Di 8:00 - 13:00 Uhr
Do 12:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Die Außenstelle Kalbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Bergen-Enkheim
Adresse
Hausanschrift
Marktstraße 30
60388 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten
Mo 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Bürgeramt Bergen-Enkheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung müssen Sie einen Meldeschein ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit den in der Rubrik „Welche Unterlagen werden benötigt“ genannten Unterlagen vorlegen. Diese Dokumente müssen Sie persönlich abgeben/vorgelegen oder eine andere durch entsprechende Vollmacht berechtigte Person mit der Abgabe/Vorlage beauftragen.
Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten in Form eines vorausgefüllten Meldescheines von der Wegzugsmeldebehörde angefordert werden. Sie müssen dann lediglich die auf dem entsprechenden Ausdruck befindlichen Daten überprüfen, ggf. korrigieren und sodann die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen. Vom 01.05.2022 an ist die Meldebehörde zu diesem Verfahren verpflichtet.
Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.
Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen, wenn Sie
- aus dem Ausland zuziehen oder
- anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.
In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.04.2022
Stichwörter
Ummeldung, KFZ Ummeldung