Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen, Einzelmessungen
Messberichte über Luftschadstoffemissionen müssen Sie der zuständigen Behörde spätestens acht Wochen nach den Messungen vorlegen.
Beschreibung
Als Betreiber einer Anlage zur Verbrennung oder Mitverbrennung von Abfällen sind Sie verpflichtet, zur Überwachung der Emissionen an Luftschadstoffen in regelmäßigen Abständen die Emissionen bestimmter Luftschadstoffe durch diskontinuierliche Messungen (Einzelmessungen) von einem anerkannten Sachverständigen ermitteln zu lassen. Über die Ergebnisse der Messungen ist ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde zur Überprüfung vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Regierungspräsidium Darmstadt, Gießen bzw. Kassel
Zuständigkeit
Regierungspräsidium Darmstadt, Gießen bzw. Kassel
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Da 43.3 - Immissionsschutz (Energie, Bau/Lärm)
Adresse
Postanschrift
64278 Darmstadt
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Da 43.1 - Strahlenschutz, Immissionsschutz (Oberflächenbehandlung, Läger)
Adresse
Postanschrift
64278 Darmstadt
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Stichwörter
Strahlen- und Immissionsschutz - Servicestelle Standort Darmstadt
erforderliche Unterlagen
- Emissionsmessbericht
Formulare
Der Emissionsmessbericht für diskontinuierliche Messungen (Einzelmessungen) sollte inhaltlich den Anforderungen der Richtlinie VDI 4220 Blatt 2 entsprechen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Verfahrensablauf
Die behördlichen Vorgaben zur Durchführung der Emissionsmessungen sowie zur Vorlage des Emissionsmessberichtes ergeben sich aus dem Genehmigungsbescheid sowie den Regelungen der 17. BImSchV.
Zukünftig soll die Vorlage der Emissionsmessberichte über das Online-Portal "EMBE-Online" erfolgen.
Fristen
Einzelmessungen sind im Zeitraum von zwölf Monaten nach Inbetriebnahme nach Errichtung oder wesentlicher Änderung alle zwei Monate mindestens an einem Tag und anschließend wiederkehrend halbjährlich an mindestens drei Tagen durchführen zu lassen. Der Messbericht ist der zuständigen Behörde spätestens acht Wochen nach der Messung vorzulegen.
Kosten
Die Gebühren ergeben sich aus der gültigen Verwaltungsgebührenordnung des HMUKLV.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.12.2022
Stichwörter
Emissionen, Emissionsmessung, Abfallverbrennung, Abfallmitverbrennung, Emissionsmessbericht, 17. BImSchV, Luftschadstoffe