• Schwalbach am Taunus (Landkreis Main-Taunus-Kreis, Hessen)
Überwachung Beschaffenheit und Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen von genehmigungsbedürftigen Anlagen Überprüfung

Überwachung Beschaffenheit und Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen von genehmigungsbedürftigen Anlagen Überprüfung

Die zuständige Behörde überprüft die Einhaltung von chemischen, physikalischen Parametern und Grenzwerten für Kraft-/Brennstoffe. Die Ergebnisse werden jährlich an das Umweltbundesamt gemeldet, das wiederum diese der Europäischen Kommission meldet (Nationaler Kraftstoffbericht).

Beschreibung

Ziel der Verordnung ist es, zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Anforderungen an die Herstellung, das Inverkehrbringen, das Einführen und die Beschaffenheit sowie an die Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen zu stellen und jährlich zu überwachen.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 43.4 - Immissionsschutz (Metall)

Adresse

Hausanschrift

Gutleutstraße 114

60327 Frankfurt am Main

Öffnungszeiten

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

Kontakt

Version

Technisch geändert am 20.01.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Formulare

Die Information nach § 18 (3) der 10. BImSchV erfolgt elektronisch über das Datenerfassungstool „FQMS – Fuel Quality Monitoring System“. Damit wird das Berichtformat der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu 10. BImSchV erfüllt.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die zuständige Überwachungsbehörde überprüft eine bestimmte Anzahl von Kraftstoff- und Brennstoffproben. Die Probenanzahl richtet sich nach den jeweils in Verkehr gebrachten Gesamtmengen. Die Probennahme erfolgt gemäß den Anforderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur 10. BImSchV zweimal pro Jahr, damit sowohl die Winter- als auch die Sommerware geprüft werden kann. Die Probennahme und Analyse erfolgt durch hierfür (Mineralölprodukte) akkreditierte Prüflabore.

Die Ergebniserfassung nach § 18 Abs. 3 der 10. BImSchV erfolgt über das „FQMS – Fuel Quality Monitoring System“. Es handelt sich um ein Datenerfassungstool des Umweltbundesamtes (UBA).

Die Ergebnisse der Länderüberprüfungen werden vom UBA jährlich zu einem Nationalen Kraftstoffbericht zusammengestellt. Dieser wird vom Mitgliedstaat Deutschland an die Europäische Kommission berichtet.

Fristen

Durch die ganzjährige Überprüfung werden die Qualitäten sowohl der Sommer- (1. Mai - 30. September) als auch der Winterware (16. November – 15. März) erfasst.

Die Ergebnisse sind jeweils zum 31.05. des Folgejahres an das Umweltbundesamt zu berichten. Die Berichterstattung des Mitgliedstaates Deutschland an die EU-Kommission erfolgt zu 31.08. des Folgejahres

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 03.05.2021

Version

Technisch erstellt am 09.12.2021

Technisch geändert am 25.06.2024

Stichwörter

EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie, 10 BImSchV, Kraftstoffqualitäten, Biodiesel, Ottokraftstoff, Biogas, Wasserstoff, Ethanolkraftstoff, Winterware, Sommerware, Dieselkraftstoff, Autogas

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019