Sachkundenachweis nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung Befreiung

    Sachkundenachweis nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung Befreiung

    Im Einzelfall können Sie von der Erfordernis eines Sachkundenachweises nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung befreit werden.

    Beschreibung

    Um an technischen Einrichtungen, die ozonschädigende Stoffe verwenden, zu arbeiten, müssen Sie normalerweise einen Sachkundenachweis erbringen. Dies ist eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung, eine Sachkundebescheinigung nach Chemikalienklimaschutzverordnung oder ein gleichwertiger Nachweis aus dem europäischen Ausland.

    Die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer kann Sie im Einzelfall auf Antrag von der Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung befreien, wenn Sie die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle in einem einschlägigen Handwerk erfüllen oder anderweitig nachweisen, dass Sie für technische oder handwerkliche Tätigkeiten vergleichbar qualifiziert sind. Die zuständige Stelle kann vor einer Entscheidung eine Stellungnahme der fachlich zuständigen Innung oder Berufsvereinigung einholen.

    zuständige Stelle

    Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise über qualifizierende berufliche Tätigkeiten

    Formulare

    • Formulare: nach Vorgabe der zuständigen Stelle
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle
    • Alternativ können Sie anderweitig nachweisen, dass Sie zur Ausübung eines Handwerks qualifiziert sind

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie stellen zunächst Ihren Antrag auf Befreiung von der Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung bei einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.

    • Die Kammer überprüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Hierfür fragt die Kammer unter Umständen auch bei weiteren Stellen, wie Innungen oder Berufsvereinigungen, nach.

    Nach Bearbeitung Ihres Antrags bekommen Sie ein Schreiben darüber, ob Sie die von der Erfordernis der Ausbildung befreit werden können.

    Bearbeitungsdauer

    • In der Regel mindestens 3 Monate

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 08.12.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ozonschicht, Umweltschutz, Gewerbe, Befreiung Sachkundenachweis, Umwelt, Sicherheitsvorschriften, Sachkundenachweis, Chemikalien-Ozonschichtverordnung, Befreiung, Vorschriften zum Umweltschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)