Prostitutionsfahrzeug Bereitstellung Entgegennahme

    Prostitutionstätigkeit Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs

    Der Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs ist erlaubnispflichtig.

    Beschreibung

    Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

     § 12 Abs. 4 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG):
     Der Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird nur befristet erteilt. 
     Die Erlaubnis kann auf Antrag verlängert werden.

     § 12 Abs. 4 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG):
     Die Erlaubnis für den Betrieb eines  Prostitutionsfahrzeugs wird für ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung erteilt.

     Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Guxhagen - Gewerbe und Gestattungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Ehrenhain 2

    34302 Guxhagen

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
      • Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 19

    34299 Guxhagen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:
    • Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
    • Di.  08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
    • Fr.  08:00 Uhr - 12:00 Uhr
       

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, SEPA-Lastschrift

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Guxhagen

    Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen

    IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52

    BIC: GENODEF1HRV

    Bankinstitut: VR PartnerBank eG

    Gemeinde Guxhagen

    Empfänger: Gemeinde Guxhagen

    IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52

    BIC: HELADEF1MEG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

    Weitere Informationen

    Für Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter empfehlen wir,
    - das Tragen eines Mund–Nasen-Schutzes
    - telefonische Terminvereinbarung bei Bürgerservice und Standesamt

    Montags offene Sprechstunde!!
    Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
    Dieses System hat sich bewährt und soll auch grundsätzlich beibehalten werden.
    Zukünftig bieten wir jedoch jeden Montag auch eine offene Sprechzeit ohne vorherige Terminvereinbarung an.
    Wir sind für Sie da:
    Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
    Mo.               8:00 Uhr – 12:00 Uhr         offene Sprechzeit
    Mo.             13:30 Uhr – 15:30 Uhr         offene Sprechzeit
    Di. – Fr.         8:00 Uhr – 12:00 Uhr        Terminsprechzeit
    Do.              14:00 Uhr – 17:30 Uhr        Terminsprechzeit

    Weitere Informationen und Kontaktdaten unserer Mitarbeiter/innen finden Sie hier


    Bezahlmöglichkeiten: Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..)), Some(Barzahlung), Some(SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.))

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Für eine Erlaubnis nach § 12 Absatz 4 Prostituiertenschutzgesetz sind nach § 12 Absatz 5 Prostituiertenschutzgesetz dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

    1.    das Betriebskonzept,

    2.    die Daten über das Fahrzeug;

    3.    die weiteren erforderlichen Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen sowie

    4.    Name, Geburtsdatum und Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird oder bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung deren Firma, Anschrift, Nummer
            des Registerblattes im Handelsregister sowie deren Sitz.

    Formulare

    Formulare: ja
    Onlineverfahren möglich: ja
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: in der Regel ja

    Voraussetzungen

    Geschäftsfähigkeit des Antragstellers. 
    Gemäß §§ 14,15 ProstSchG muss der Antragsteller oder die als Stellvertretung oder Betriebsleitung vorgesehene Person die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Die erforderliche Zuverlässigkeit ist in der Regel nicht gegeben, wenn die Person ein in §15 Absatz 1  ProstSchG aufgeführtes Merkmal erfüllt.
    Gemäß § 16 Absatz 1 ProstSchG sind im Betriebskonzept die wesentlichen Merkmale des Betriebes eines Prostitutionsfahrzeugs und die Vorkehrungen  zur Einhaltung der Verpflichtungen nach diesem Gesetz zu beschreiben.
    § 16 Absatz 2 ProstSchG führt die wesentlichen Aspekte auf, welche im Betriebskonzept darzulegen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch
    Dem Bescheid, welcher auf den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis erlassen wird, ist das weitere Verfahren über die Einlegung  eines Widerspruchs zu entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Die Erteilung einer Erlaubnis setzt eine Antragstellung voraus:

    • Antragstellung bei der zuständigen Behörde unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen.
    • Die eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit geprüft.
    • Gegebenenfalls werden Unterlagen nachgefordert.
    • Gegebenenfalls wird ein Ortstermin vereinbart.
    • Regelmäßig wird ein persönliches Gespräch vereinbart. 
    • Beim Vorliegen aller Voraussetzungen wird die Erlaubnis erteilt. Die antragstellende Person erhält den Erlaubnisbescheid.

    Andernfalls ergeht ein Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig  vom Prüfungsaufwand (einige Tage bis wenige Wochen nach Vorlage aller Unterlagen)

    Kosten

    Kostenrahmen: Verwaltungsgebühr EUR 500 - 4000 Euro
    ggf. Zustellungsauslagen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Prostitutionsgewerbe, Betrieb

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English