Plakette zur Kennzeichnung eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs aus dem Ausland (E-Plakette) beantragen

    Sofern Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug aus dem Ausland nicht bereits eine Kennzeichnung besitzt, benötigt dieses zur Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland eine E-Plakette.

    Beschreibung

    Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug wie beispielsweise ein

    • Batterieelektrofahrzeug;
    • Brennstoffzellenfahrzeug oder
    • aufladbares Hybridelektrofahrzeug

    benötigt zur Teilnahme am Straßenverkehr eine E-Plakette, auch wenn dieses aus dem Ausland kommt.

    Die Plakette müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen und wird Ihnen durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Im Anschluss müssen Sie die Plakette an Ihrer Fahrzeugrückseite anbringen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Haune 8

    36251 Bad Hersfeld

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
    Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

    Bitte beachten: Samstags nur mit vorheriger Terminbuchung.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Bürgerservice-Büro Rotenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstr. 1

    36199 Rotenburg a. d. Fulda

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
    Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

    Bitte beachten: Samstags nur mit vorheriger Terminbuchung.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • die Zulassungsbescheinigung Teil I
    • die Übereinstimmungsbescheinigung oder
    • eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.

    Voraussetzungen

    • keine Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge durch den Herkunftsstaat
    • Fahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, N2 (jedoch nur bis zu einem Gesamtgewicht bis max. 4250 kg) sowie L3e, L4e, L5e, L7e
    • alternativer Antrieb bzw. Energiequelle

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die sogenannte E-Plakette müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Diese trägt in das dafür vorgesehene Sichtfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges ein und händigt Ihnen die E-Plakette aus.

    Sie müssen die E-Plakette dann nur noch an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anbringen.

    Fristen

    Sie können die Vorteile erst nutzen, wenn Sie die Plakette an Ihrem Auto angebracht haben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind dem inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleichzusetzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 08.12.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 14.10.2024 (von: Nickl, Anne)

    Stichwörter

    aufladbares Hybridelektrofahrzeug, E-Plakette, Batterieelektrofahrzeug, Brennstoffzellenfahrzeug, Bevorrechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)