• Guxhagen (Landkreis Schwalm-Eder-Kreis, Hessen)
Personalausweis Meldung wegen Fund

Personalausweis Meldung wegen Fund

Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.

Beschreibung

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.

Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden sollten und ihn weiter nutzen möchten, melden Sie das Wiederauffinden bitte persönlich Ihrem Bürgeramt. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als „aufgefunden“ offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister-/in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt .

Ansprechpartner

Gemeinde Guxhagen - Pass- und Meldewesen

Adresse

Hausanschrift

Zum Ehrenhain 2

34302 Guxhagen

Parkmöglichkeiten

Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei

Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
    Linien:
    • Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
    • Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 11 19

34299 Guxhagen

Öffnungszeiten

Mo.               8:00 Uhr – 12:00 Uhr        offene Sprechzeit
Mo.             13:30 Uhr – 15:30 Uhr        offene Sprechzeit
Di. – Fr.        8:00 Uhr – 12:00 Uhr        Terminsprechzeit
Do              14.00 Uhr – 17.30 Uhr        Terminsprechzeit

Kontakt

Telefon: +49 566 594990

Telefax: +49 5665 9499-99

E-Mail: buergerservice@gemeinde-guxhagen.de

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung

Bankverbindung

Gemeindekasse Guxhagen

Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen

IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52

BIC: GENODEF1HRV

Bankinstitut: VR PartnerBank eG

Gemeinde Guxhagen

Empfänger: Gemeinde Guxhagen

IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52

BIC: HELADEF1MEG

Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

Weitere Informationen

Sprechstunden im Bürgerservice
Im Bereich unseres Bürgerservices wird mit Terminvergaben gearbeitet.
Wir bieten nur noch montags eine offene Sprechzeit, ohne vorherige Terminvereinbarung, an.
Wir sind für Sie da:
Mo.                8:00 Uhr – 12:00 Uhr       offene Sprechzeit
Mo.              13:30 Uhr – 15:30 Uhr       offene Sprechzeit
Di. – Fr.         8:00 Uhr – 12:00 Uhr       Terminsprechzeit
Do               14.00 Uhr – 17.30 Uhr       Terminsprechzeit

Zusätzlich besteht die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme im Bürgerservice.
Hier geht´s zur Terminvereinbarung Terminvergabe


Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..))

Version

Technisch geändert am 25.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

-    wiedergefundener Personalausweis

Voraussetzungen

Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben

Fristen

Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 22.07.2022

Version

Technisch erstellt am 08.12.2021

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Fund, Wiederauffinden, neu, neuer Personalausweis, Meldung, ePA, PA, Perso, wiedergefunden, wiederaufgetaucht, elektronischer Personalausweis, melden

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019