Personalausweis Meldung wegen Fund

    Personalausweis Meldung wegen Fund

    Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.

    Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden sollten und ihn weiter nutzen möchten, melden Sie das Wiederauffinden bitte persönlich Ihrem Bürgeramt. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als „aufgefunden“ offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
    Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
    Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
    Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.

    Hinweise für Neu-Isenburg: Personalausweis verloren und wiedergefunden

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister-/in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt .

    Ansprechpartner

    Stadt Neu-Isenburg - Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulgasse 1

    63263 Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    MO-DO: 7.00 Uhr -18.00 Uhr
    FR: 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
    SA: 08:30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06102 241-100

    Telefax: 06102 241-180

    E-Mail: buergeramt@stadt-neu-isenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürgeramt Gravenbruch

    Adresse

    Hausanschrift

    Dreiherrnsteinplatz 4

    63263 Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    Mittwoch: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

    Am 1. Samstag im Monat: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06102 5477

    E-Mail: buergeramt@stadt-neu-isenburg.de

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulgasse 1

    63263 Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 07.00 Uhr -18.00 Uhr
    Freitag: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr
    Samstag: 08.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Hinweis: Für Bürgerinnen und Bürger stehen insgesamt vier Kundenparkplätze zur Verfügung. Die Zufahrt zur Tiefgarage des Bürgeramtes befindet sich in der Ludwigstraße, zwischen den Hausnummern 56 und 59.

    Kontakt

    Telefon: 06102 241-100

    Telefax: 06102 241-180

    E-Mail: buergeramt@stadt-neu-isenburg.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürgeramt Zeppelinheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Kapitän-Lehmann-Straße 2

    63263 Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    Montag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
    Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr & 13:00 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch 10:00 bis 12:00  Uhr & 13:00 bis 18:00 Uhr
    Donnerstag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
    Freitag: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
    Samstag: Jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 bis 11:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 069 691069

    E-Mail: buergeramt@stadt-neu-isenburg.de

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -    wiedergefundener Personalausweis

    Voraussetzungen

    Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben

    Fristen

    Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 22.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 08.12.2021

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    elektronischer Personalausweis, neu, Meldung, wiedergefunden, wiederaufgetaucht, PA, Wiederauffinden, melden, Fund, ePA, Perso, neuer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019