Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
Wenn Ihr Personalausweis verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. Wenn Ihr Ausweis verloren gegangen oder gestohlen worden ist, melden Sie den Verlust bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich bei einer Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) beziehungsweise einem Bürgeramt oder bei der Polizei. Dazu sind Sie gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes verpflichtet. Zeigen Sie den Verlust nicht an, handeln Sie gemäß § 32 Nummer 7 des Personalausweisgesetzes ordnungswidrig.
Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Zeigen Sie den Diebstahl bei der beziehungsweise dem für Ihren Wohnort zuständigen Personalausweisbehörde beziehungsweise Bürgeramt oder der Polizei an, wird die Sperrung des Online-Ausweises miterledigt.
Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen. Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar.
Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise Bürgeramt oder Polizei
Ansprechpartner
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Fachbereich: Standesamt, Kinder, Jugend, Senioren, Soziales, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Herr Michael Holz
Besucheranschrift
Fax: 06257 990-389
E-Mail: michael.holz@seeheim-jugenheim.de
Telefon Festnetz: 06257 990-384
Herr Lukas Larem
Besucheranschrift
E-Mail: lukas.larem@seeheim-jugenheim.de
Fax: 06257 990-389
Telefon Festnetz: 06257 990-386
Herr Timm Sperling
Besucheranschrift
E-Mail: timm.sperling@seeheim-jugenheim.de
Fax: 06257 990-389
Telefon Festnetz: 06257 990-385
Frau Nicole Ohlemüller
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Lukas Larem
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06257 990-386
Fax: 06257 990-389
E-Mail: lukas.larem@seeheim-jugenheim.de
Herr Michael Holz
Besucheranschrift
Fax: 06257 990-389
E-Mail: michael.holz@seeheim-jugenheim.de
Telefon Festnetz: 06257 990-384
Herr Timm Sperling
Besucheranschrift
E-Mail: timm.sperling@seeheim-jugenheim.de
Fax: 06257 990-389
Telefon Festnetz: 06257 990-385
Frau Nicole Ohlemüller
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06257 990383
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Voraussetzungen
- Personalausweis wurde gestohlen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Melden Sie den Diebstahl beim Bürgeramt oder bei der Polizei.
Fristen
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.07.2022
Stichwörter
Meldung, neu, ePA, Anzeige, PA, Anzeigen, melden, gestohlen, elektronischer Personalausweis, Perso, Diebstahl, neuer Personalausweis