Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens bei später begründeter gemeinsamer Sorge
Wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge für ein Kind teilen, können Sie den Familiennamen des Kindes neu bestimmen.
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes neu bestimmen, wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil begründen. In Betracht kommen der Familienname der Mutter oder der Familienname des Vaters. Die Frist für die neue Bestimmung des Namens endet grundsätzlich drei Monate nach der Begründung der gemeinsamen Sorge.
Hinweise für Frankfurt am Main: Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens bei später begründeter gemeinsamer Sorge
Grundsätzlich ist für die Entgegennahme der Erklärung und die Bescheinigung der Wirksamkeit das Standesamt zuständig, bei dem die Geburt beurkundet wurde. Sofern es sich hierbei nicht um das Standesamt in Frankfurt am Main handelte, Sie aber in Frankfurt am Main wohnen, können Sie die Erklärung gerne hier abgeben. Wir werden Sie an das zuständige Standesamt weiterleiten.
Das Standesamt Frankfurt am Main hat zwei Standesamtsbezirke.
Wenn Sie in der Innenstadt oder einem der südlichen, nördlichen oder östlichen Stadtteile wohnen, dann ist grundsätzlich der Standesamtsbezirk Mitte Ihr Standesamt.
Wohnen Sie jedoch in einem der westlichen Stadtteile wie beispielsweise in Höchst, Nied, Griesheim, Sindlingen, Zeilsheim, Unterliederbach, Sossenheim, Schwanheim oder Goldstein, dann sind grundsätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtsbezirks Höchst Ihre Ansprechpartner.
Grundsätzlich ist für die Entgegennahme der Erklärung und die Bescheinigung der Wirksamkeit das Standesamt zuständig, bei dem die Geburt beurkundet wurde. Sofern es sich hierbei nicht um das Standesamt in Frankfurt am Main handelte, Sie aber in Frankfurt am Main wohnen, können Sie die Erklärung gerne hier abgeben. Wir werden Sie an das zuständige Standesamt weiterleiten.
Das Standesamt Frankfurt am Main hat zwei Standesamtsbezirke.
Wenn Sie in der Innenstadt oder einem der südlichen, nördlichen oder östlichen Stadtteile wohnen, dann ist grundsätzlich der Standesamtsbezirk Mitte Ihr Standesamt.
Wohnen Sie jedoch in einem der westlichen Stadtteile wie beispielsweise in Höchst, Nied, Griesheim, Sindlingen, Zeilsheim, Unterliederbach, Sossenheim, Schwanheim oder Goldstein, dann sind grundsätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtsbezirks Höchst Ihre Ansprechpartner.
zuständige Stelle
Hinweise für Frankfurt am Main: Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens bei später begründeter gemeinsamer Sorge
Standesamtsbezirk Mitte
Berliner Straße 33-37
60311 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 212-73503 (08:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: folgebeurkundungen@stadt-frankfurt.de
Standesamtsbezirk Höchst
Seilerbahn 2
65929 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 212-45570 (08:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de
Standesamtsbezirk Mitte
Berliner Straße 33-37
60311 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 212-73503 (08:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: folgebeurkundungen@stadt-frankfurt.de
Standesamtsbezirk Höchst
Seilerbahn 2
65929 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 212-45570 (08:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.
Ansprechpartner
Stadt Frankfurt - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Hinweis:
Die Öffnungszeiten für die einzelnen Bezirke finden Sie jeweils auf den entsprechenden Startseiten der Bezirke Mitte und Höchst sowie unserer Abteilung Staatsangehörigkeit, Einbürgerungen, Namensänderungen.
Kontakt
Telefon: +49 69 212-73502(Fortführung Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)
Telefon: +49 69 212-73501(Eheschließungen)
Telefon: +49 69 212-36291(Staatsangehörigkeit / Einbürgerungen / Namensänderungen)
Telefon: +49 69 212-73505(Anmeldung von Geburten und Sterbefällen)
Telefon: +49 69 212-45570(Standesamtsbezirk Höchst)
Telefon: +49 69 212-73503(Urkundenbestellungen, Vaterschaftsanerkennungen, Änderung des Kindesnamens)
E-Mail: standesamt@stadt-frankfurt.de
Internet
Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon: +49 69 212-73501(Eheschließungen)
Telefon: +49 69 212-73502(Fortführung Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)
Telefon: +49 69 212-73503(Urkundenbestellungen, Änderung des Kindesnamens)
Telefon: +49 69 212-73505(Anmeldung von Geburten und Sterbefällen)
E-Mail: anmeldung.neugeborene@stadt-frankfurt.de(Anmeldung Neugeborene)
E-Mail: anmeldung.sterbefaelle@stadt-frankfurt.de(Anmeldung Sterbefälle)
E-Mail: ehe@stadt-frankfurt.de(Eheschließungen)
E-Mail: eheregister@stadt-frankfurt.de(Auskünfte aus den Ehe-, Lebenspartnerschaftsregistern, Familienbüchern und dazugehörigen Sammelakten)
E-Mail: Bestellung.urkunden@stadt-frankfurt.de(Auskünfte aus Geburten- und Sterberegistern)
E-Mail: folgebeurkundungen@stadt-frankfurt.de(Folgebeurkundung)
E-Mail: standesamt@stadt-frankfurt.de
Internet
Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk Höchst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist - außer zur Sterbefallanmeldung - nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, von Montag bis Freitag, 08:00 - 12:00 Uhr, unter der Telefonnummer oder per E-Mail unter standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de.
(Bitte geben Sie uns in der E-Mail Ihre Telefonnummer an.)
Die Anmeldung von Sterbefällen ist zu folgenden Zeiten ohne Terminvereinbarung möglich:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 212-45570
Internet
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung)
- Personalausweise oder Reisepässe
- Eheurkunde oder
- Sorgerechtsnachweis
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
- Das Kind führt bereits einen Namen
- Die gemeinsame Sorge der Eltern wird erst im Nachhinein (nachdem das Kind bereits einen Namen führt) begründet
- wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat: Zustimmung des Kindes
- Die Begründung der gemeinsamen Sorge liegt nicht länger als drei Monate zurück (Ausnahme: Wenn ein Elternteil bei Begründung der gemeinsamen Sorge seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland hat; dann läuft die Frist nicht vor Ablauf eines Monats nach Rückkehr in das Inland ab)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft, das den Geburtsregistereintrag für Ihr Kind führt.
Sie erhalten auf Wunsch eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
Die Neubestimmung des Geburtsnamens muss innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind erfolgen.
Kosten
Für die Beurkundung der Erklärung fallen Gebühren in Höhe von 23,50 Euro an, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022
Stichwörter
Ehenamen, Namensänderung, Name annehmen