Familienname Änderung Kind - Einbenennung
Wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil Ihres Kindes ist und Sie möchten, dass es Ihren Ehenamen erhält, können Sie den Namen des Kindes ändern.
Beschreibung
Wenn Ihnen die elterliche Sorge für ein Kind – allein oder gemeinsam mit einem anderen Elternteil – zusteht und ihr Ehe-/Lebenspartner nicht Elternteil des Kindes ist, können Sie dem Kind, dass sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, ihren Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt erteilen. Sie können den Ehenamen oder den Lebenspartnerschaftsnamen auch dem Namen, den das Kind zu diesem Zeitpunkt führt, voranstellen oder anfügen.
zuständige Stelle
Standesamt
Ansprechpartner
Gemeinde Guxhagen - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Zum Ehrenhain 2
34302 Guxhagen
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
Linien:- Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
- Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 19
34299 Guxhagen
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (offene Sprechzeit)
Mo. 13:30 - 15:30 Uhr (offene Sprechzeit)
Di. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
Do. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
Do. 14:00 - 17:30 Uhr (Terminsprechzeit)
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dagmar Kellerer (Standesbeamtin)
Postanschrift
Zum Ehrenhain 2
34302 GuxhagenE-Mail: standesamt@gemeinde-guxhagen.de
E-Mail: dagmar.kellerer@gemeinde-guxhagen.de
Telefon Festnetz: +49 566 5949933
Fax: +49 566 5949999
Frau Daniela Michel (Personalleiterin)
Postanschrift
Zum Ehrenhain 2
34302 GuxhagenE-Mail: gewerbe@gemeinde-guxhagen.de
E-Mail: ordnungsbehoerde@gemeinde-guxhagen.de
E-Mail: daniela.michel@gemeinde-guxhagen.de
E-Mail: standesamt@gemeinde-guxhagen.de
E-Mail: personalverwaltung@gemeinde-guxhagen.de
Telefon Festnetz: +49 566 5949912
Fax: +49 566 5949999
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
- SEPA-Überweisung
- Bargeldzahlung
Bankverbindung
Gemeindekasse Guxhagen
Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen
IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52
BIC: GENODEF1HRV
Bankinstitut: VR PartnerBank eG
Gemeinde Guxhagen
Empfänger: Gemeinde Guxhagen
IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52
BIC: HELADEF1MEG
Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder
Weitere Informationen
Montags offene Sprechstunde!!
Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
Wir bieten nur noch montags eine offene Sprechzeit, ohne vorherige Terminvereinbarung, an.
Wir sind für Sie da:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (offene Sprechzeit)
Mo. 13:30 - 15:30 Uhr (offene Sprechzeit)
Di. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
Do. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
Do. 14:00 - 17:30 Uhr (Terminsprechzeit)
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
Weitere Informationen und Kontaktdaten unserer Mitarbeiter/innen finden Sie hier
Hier geht´s zur Terminvereinbarung Terminvergabe
Bezahlmöglichkeiten: Barzahlung, SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA.)
Voraussetzungen
- Die Ehegatten oder Lebenspartner führen einen Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Ein Ehegatte oder Lebenspartner ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
- Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn sie oder er ebenfalls sorgeberechtigt ist (Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Änderung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist).
- Das Kind muss der Erklärung zustimmen, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie bei dem Standesamt eintrifft, das den Geburtsregistereintrag für das Kind führt.
Sie erhalten auf Wunsch eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihre Ehegattin/Ihr Ehegatte oder Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022
Stichwörter
Name annehmen