Familienname Änderung Kind - Einbenennung
Wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil Ihres Kindes ist und Sie möchten, dass es Ihren Ehenamen erhält, können Sie den Namen des Kindes ändern.
Hinweise für Rodgau: Spezielle Hinweise für Stadt Rodgau
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Vor Ort zu den Öffnungszeiten nach telefonischer Terminvereinbarung
Wie?
1. Vorab Einreichung der Unterlagen per Email an standesamt@rodgau.de oder in Kopie per Post
- Geburtsurkunde vom Kind
- Eheurkunde
- Eventuell Zustimmung des anderen Elternteils
- Eventuell Sorgerechtsnachweis
2. Anschließend vor Ort
- Rodgau, Hintergasse 15 mit Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06106 693-1120, 1215, 1289, 1280
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Vor Ort im Original vorzulegen
- Personalausweis oder Reisepass/Reiseausweis der antragstellenden Personen
- Geburtsurkunde vom Kind
- Eheurkunde
- Eventuell Zustimmung des anderen Elternteils
- Eventuell Sorgerechtsnachweis
Kosten?
- 23,50 €
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Beschreibung
Wenn Ihnen die elterliche Sorge für ein Kind – allein oder gemeinsam mit einem anderen Elternteil – zusteht und ihr Ehe-/Lebenspartner nicht Elternteil des Kindes ist, können Sie dem Kind, dass sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, ihren Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt erteilen. Sie können den Ehenamen oder den Lebenspartnerschaftsnamen auch dem Namen, den das Kind zu diesem Zeitpunkt führt, voranstellen oder anfügen.
zuständige Stelle
Standesamt
Ansprechpartner
Stadt Rodgau - Fachbereich Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Hintergasse 15
63110 Rodgau
Kontakt
E-Mail: standesamt@rodgau.de
Kontaktperson
Herr Berger
Hausanschrift
Hintergasse 15
63110 RodgauE-Mail: standesamt@rodgau.de
Telefon Festnetz: 06106 693-1120
Fax: 06106 693-2015
Frau Frank
Hausanschrift
Hintergasse 15
63110 RodgauE-Mail: standesamt@rodgau.de
Telefon Festnetz: 06106 693-1215
Fax: 06106 693-2015
Herr Platz
Hausanschrift
Hintergasse 15
63110 RodgauE-Mail: standesamt@rodgau.de
Telefon Festnetz: 06106 693-1280
Fax: 06106 693-2015
Frau Mahr
Hausanschrift
Hintergasse 15
63110 RodgauE-Mail: standesamt@rodgau.de
Telefon Festnetz: 06106 693-1289
Fax: 06106 693-2015
Weitere Informationen
Das Standesamt oder auch »das Amt für Freud und Leid« begleitet Sie durch Ihr ganzes Leben. Es registriert Ihre Geburt, schließt Ihre Ehe und stellt auch die Sterbeurkunde aus. Dazwischen gibt es noch viele Dienstleistungen rund um die Beurkundung von sogenannten "Personenstandsfällen".
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
- Standesamtliche Beurkundungen
- Antragstellung Einbürgerung
- Öffentlich-rechtliche Namensänderungen
Voraussetzungen
- Die Ehegatten oder Lebenspartner führen einen Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Ein Ehegatte oder Lebenspartner ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
- Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn sie oder er ebenfalls sorgeberechtigt ist (Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Änderung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist).
- Das Kind muss der Erklärung zustimmen, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie bei dem Standesamt eintrifft, das den Geburtsregistereintrag für das Kind führt.
Sie erhalten auf Wunsch eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihre Ehegattin/Ihr Ehegatte oder Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022
Stichwörter
Name annehmen