Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern (Lebenspartnerschaftsname)
Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen.
Beschreibung
Lebenspartner und Lebenspartnerinnen können während des Bestehens der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen, sofern sie dies nicht bereits im Rahmen der Begründung der Lebenspartnerschaft getan haben. Derjenige Lebenspartner bzw. diejenige Lebenspartnerin, dessen/deren Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann seinen/ihren Geburtsnamen oder den zu diesem Zeitpunkt geführten Namen dem Lebenspartnerschaftsnamen voranstellen oder anfügen.
Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Lebenspartnerschaft einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht.
Den einmal gewählten gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen dürfen Sie während des Bestehens der Lebenspartnerschaft nicht mehr ändern.
Ausländische Lebenspartner unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn einer der Lebenspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Lebenspartner angehört, und dem deutschen Recht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.
Ansprechpartner
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Abt. 4 - Bürgerdienste & Digitalisierung
Adresse
Hausanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung bzw. nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: buergerdienste@rotenburg.de
Kontaktperson
Frau Monika Döttger (Standesbeamtin)
Hausanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. FuldaE-Mail: standesamt@rotenburg.de
Telefon Festnetz: +49 6623 933-411
Fax: +49 6623 933-419
Frau Birgit Utermöhlen (Standesbeamtin)
Hausanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. FuldaE-Mail: standesamt@rotenburg.de
Telefon Festnetz: +49 6623 933-410
Fax: +49 6623 933-419
Voraussetzungen
Sie leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie während des Bestehens einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Fragen zu den Möglichkeiten der Namensführung haben, sprechen Sie dazu beim Standesamt vor.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Erklärung zur Namensführung gibt es verschiedene Möglichkeiten. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten (z. B. für die Namensführung von ausländischen Lebenspartnern oder wenn vor der Lebenspartnerschaft geborene Kinder vorhanden sind). Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022
Stichwörter
Namensänderung, Namensgebung