Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
    99083001011004

    Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern (Lebenspartnerschaftsname)

    Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen.

    Hinweise für Rodgau: Spezielle Hinweise für Stadt Rodgau

    Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

    Wann?

    Wie?

    1. Vorab Einreichung der Unterlagen per Email an standesamt@rodgau.de oder in Kopie per Post


      • Die Lebenspartnerschaftsurkunde

    2. Anschließend vor Ort


      • Rodgau, Hintergasse 15 mit Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06106 693-1120, 1215, 1289, 1280

    Was brauche ich dazu? (Unterlagen)


      • Vor Ort im Original vorzulegen
        • Personalausweis oder Reisepass/Reiseausweis der antragstellenden Personen
        • Die Lebenspartnerschaftsurkunde

    Kosten?

    • 23,50 €

    Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

    Beschreibung

    Lebenspartner und Lebenspartnerinnen können während des Bestehens der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen, sofern sie dies nicht bereits im Rahmen der Begründung der Lebenspartnerschaft getan haben. Derjenige Lebenspartner bzw. diejenige Lebenspartnerin, dessen/deren Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann seinen/ihren Geburtsnamen oder den zu diesem Zeitpunkt geführten Namen dem Lebenspartnerschaftsnamen voranstellen oder anfügen.  

    Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Lebenspartnerschaft einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht.

    Den einmal gewählten gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen dürfen Sie während des Bestehens der Lebenspartnerschaft nicht mehr ändern.

    Ausländische Lebenspartner unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn einer der Lebenspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Lebenspartner angehört, und dem deutschen Recht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Rodgau - Fachbereich Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hintergasse 15

    63110 Rodgau

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Das Standesamt oder auch »das Amt für Freud und Leid« begleitet Sie durch Ihr ganzes Leben. Es registriert Ihre Geburt, schließt Ihre Ehe und stellt auch die Sterbeurkunde aus. Dazwischen gibt es noch viele Dienstleistungen rund um die Beurkundung von sogenannten "Personenstandsfällen".

    Aufgaben und Verantwortlichkeiten

    • Standesamtliche Beurkundungen
    • Antragstellung Einbürgerung
    • Öffentlich-rechtliche Namensänderungen

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Lebenspartnerschaftsurkunde

    Voraussetzungen

    Sie leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie während des Bestehens einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Fragen zu den Möglichkeiten der Namensführung haben, sprechen Sie dazu beim Standesamt vor.

    Kosten

    Für die Beurkundung der Erklärung fallen Gebühren in Höhe von 23,50 Euro an, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Erklärung zur Namensführung gibt es verschiedene Möglichkeiten. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten (z. B. für die Namensführung von ausländischen Lebenspartnern oder wenn vor der Lebenspartnerschaft geborene Kinder vorhanden sind). Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2021

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Namensänderung, Namensgebung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019