Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
Als Vertriebene/r oder Spätaussiedler/in bzw. deren Ehegatten oder Nachkommen haben Sie verschiedene Möglichkeiten Ihre(n) Namen zu ändern.
Beschreibung
Als Vertriebener oder Spätaussiedler können Sie, Ihre Ehegattin/Ihr Ehegatte oder Ihre Abkömmlinge Bestandteile des bisherigen Namens ablegen, wenn diese in Deutschland nicht üblich sind. Sie können auch die ursprüngliche Form eines abgewandelten Namens annehmen. Das trifft auf Namen zu, die je nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelt wurden.
Außerdem können Sie auch deutschsprachige Formen Ihres Vor- oder Familiennamens annehmen. Wenn es solche deutschsprachigen Formen nicht gibt, können Sie auch neue Vornamen annehmen.
Sofern Sie verheiratet sind, können Sie auch den gemeinsamen Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen, sofern die Übersetzung einen im deutschen Sprachraum in Betracht kommenden Familiennamen ergibt.
zuständige Stelle
Standesämter, Notare, Bundesverwaltungsamt im Verteilungsverfahren.
Ansprechpartner
Gemeinde Egelsbach - Standesamt
Beschreibung
Trauung im Rathaus
Eine Eheschließung ist sicherlich einer der schönsten Momente im Leben zweier Menschen.
Trauzimmer
In unserem Egelsbacher Rathaus steht Ihnen für Trauungen unser Trauzimmer für bis zu 20 Personen zur Verfügung.
Gerne darf bei vorheriger Absprache eigene Dekoration (z.B. Blumengestecke) mitgebracht werden.
Unser Trauzimmer befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses und ist somit barrierefrei erreichbar.
Sektempfang
Im Anschluss an die Eheschließung können Sie gerne mit Ihren Gästen einen kleinen Sektempfang vornehmen.
Wir möchten Sie bitten, den Sekt und Orangensaft bereits ein oder zwei Tage vorher bei uns vorbei zu bringen.
Hinweis
Wir bitten um Verständnis, dass weder Reis noch Blütenblätter gestreut werden dürfen.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung
- Registrierschein
- soweit vorhanden:
- Spätaussiedlerbescheinigung
- Vertriebenenausweis
Möglicherweise sind in Ihrem konkreten Fall weitere Unterlagen erforderlich. Es empfiehlt sich eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Standesamt.
Voraussetzungen
- Sie sind Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Vertriebener oder Spätaussiedler bzw. deren Ehegatte oder Abkömmling
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr für die Beurkundung der Erklärung durch ein hessisches Standesamt beträgt 23,50 Euro, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können auf Ihre Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022
Stichwörter
Namensänderung