• Flieden (Landkreis Fulda, Hessen)
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung für Brauchtumsschützen und zur Brauchtumspflege

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung für Brauchtumsschützen und zur Brauchtumspflege

Wenn Sie Waffen oder Munition als Brauchtumsschützen oder Brauchtumsschützinnen für die Brauchtumspflege benötigen, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie als Brauchtumsschützen oder Brauchtumsschützinnen zur Brauchtumspflege Waffen und Munition benötigen, wird ein Bedürfnis für deren Erwerb und Besitz anerkannt. Die Erlaubnis beschränkt sich dabei auf Einzellader-Langwaffen und bis zu drei Repetier-Langwaffen sowie der dafür bestimmten Munition. Als Nachweis brauchen Sie eine Bescheinigung der Brauchtumsschützenvereinigung, dass Sie diese Waffen zur Pflege des Brauchtums benötigen. Ein Indiz für Brauchtum ist eine langjährige Tradition und Übung. Dabei darf die Nutzung von Waffen nur einen notwendigen Bestandteil der Brauchtumspflege und nicht den überwiegenden Zweck darstellen.

Online-Dienste

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Zuständigkeit

Landkreis oder kreisfreie Stadt

Ansprechpartner

Für Flieden (Landkreis Fulda, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis Ihrer Sachkunde,
  • Nachweis Ihres Bedürfnisses durch Nachweis der Brauchtumsschützenvereinigung,
  • Nachweis, dass Ihre Waffen und / oder Ihre Munition sicher aufbewahrt werden.

Formulare

nein

Voraussetzungen

  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Sie sind zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes.
  • Sie sind persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes.
  • Sie sind sachkundig im Sinne des Waffengesetzes.
  • Sie haben ein Bedürfnis im Sinne des § 16 Waffengesetzes.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:

  • Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein,
  • die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen,
  • Ihr Lebensalter, Ihre Zuverlässigkeit, Ihre persönliche Eignung, Ihre Sachkunde und Ihr Bedürfnis werden geprüft (§ 4 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 WaffG),
  • die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.

Fristen

Anzeige Erwerb und Überlassen: innerhalb von 2 Wochen

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: EUR 51 zuzüglich mindestens EUR 22 Zuschlag bei durchzuführender Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 11.04.2022

Version

Technisch erstellt am 29.11.2021

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Munitionssammlung, Waffensammler, Waffenbesitzkarte, waffenrechtliche Erlaubnis, Waffenrecht

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019