elektronischer Identitätsnachweis Speicherung
Hier erhalten Sie Informationen zur Speicherung Ihrer persönlichen Daten im Chip Ihres Personalausweises.
Beschreibung
Ihr Personalausweis ist mit einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium, einem sog. „Chip“ ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden. Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt durch Übermittlung von Daten
1. aus dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises oder
2. aus einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium in einem mobilen Endgerät.
Auf dem Chip des Personalausweises sind folgende Daten gespeichert:
- Familienname und Geburtsname,
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild
- Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe "keine Wohnung in Deutschland"
- Staatsangehörigkeit
- Ordensname, Künstlername
- Fingerabdrücke, Bezeichnung der erfassten Finger, Angaben zur Qualität der Abdrücke
Das Personalausweisgesetz regelt auch welche Daten zur Einrichtung eines elektronischen Identitätsnachweises nach § 10a Absatz 1 Satz 1 auf einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium in einem mobilen Endgerät gespeichert werden dürfen.:
Nach Ihrer Zustimmung durch PIN-Eingabe können folgende Daten mit der Online Ausweisfunktion übermittelt werden:
- Familienname und Vornamen(n)
- Geburtsdatum und -ort
- Anschrift und Postleitzahl
- wenn angegeben: Geburtsname
- wenn angegeben: Ordens- bzw. Künstlername
- wenn angegeben: Doktorgrad
Bei jeder Nutzung des Online-Ausweises wird geprüft, ob Ihr Personalausweis noch gültig ist und nicht gesperrt wurde. Dadurch ist er vor Missbrauch geschützt, falls Sie ihn verlieren sollten.
Für hoheitliche Zwecke wird im Chip Ihres Personalausweises Ihr Lichtbild gespeichert. Bis Juli 2021 war die zusätzliche Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip freiwillig; seit dem 2. August 2021 ist sie für neu ausgestellte Personalausweise europaweit verpflichtend. Ausschließlich Behörden, die gesetzlich zur Identitätsfeststellung ermächtigt sind, dürfen die biometrischen Daten im Chip auslesen. Lichtbild und Fingerabdrücke werden niemals ohne Ihre Kenntnis abgefragt.
zuständige Stelle
Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Guxhagen - Pass- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
Linien:- Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
- Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 19
34299 Guxhagen
Öffnungszeiten
Mo. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr offene Sprechzeit
Mo. 13:30 Uhr – 15:30 Uhr offene Sprechzeit
Di. – Fr. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr Terminsprechzeit
Do 14.00 Uhr – 17.30 Uhr Terminsprechzeit
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung
Bankverbindung
Gemeindekasse Guxhagen
Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen
IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52
BIC: GENODEF1HRV
Bankinstitut: VR PartnerBank eG
Gemeinde Guxhagen
Empfänger: Gemeinde Guxhagen
IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52
BIC: HELADEF1MEG
Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder
Weitere Informationen
Sprechstunden im Bürgerservice
Im Bereich unseres Bürgerservices wird mit Terminvergaben gearbeitet.
Wir bieten nur noch montags eine offene Sprechzeit, ohne vorherige Terminvereinbarung, an.
Wir sind für Sie da:
Mo. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr offene Sprechzeit
Mo. 13:30 Uhr – 15:30 Uhr offene Sprechzeit
Di. – Fr. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr Terminsprechzeit
Do 14.00 Uhr – 17.30 Uhr Terminsprechzeit
Zusätzlich besteht die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme im Bürgerservice.
Hier geht´s zur Terminvereinbarung Terminvergabe
Bezahlmöglichkeiten: Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..)), Some(Barzahlung)
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.07.2022
Stichwörter
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