elektronischer Identitätsnachweis Speicherung

    elektronischer Identitätsnachweis Speicherung

    Hier erhalten Sie Informationen zur Speicherung Ihrer persönlichen Daten im Chip Ihres Personalausweises.

    Beschreibung

    Ihr Personalausweis ist mit einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium, einem sog. „Chip“ ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden. Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.

    Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt durch Übermittlung von Daten

    1.    aus dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises oder

    2.    aus einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium in einem mobilen Endgerät.

    Auf dem Chip des Personalausweises sind folgende Daten gespeichert:

    1. Familienname und Geburtsname,
    2. Vornamen
    3. Doktorgrad
    4. Tag und Ort der Geburt
    5. Lichtbild
    6. Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe "keine Wohnung in Deutschland"
    7. Staatsangehörigkeit
    8. Ordensname, Künstlername
    9. Fingerabdrücke, Bezeichnung der erfassten Finger, Angaben zur Qualität der Abdrücke

    Das Personalausweisgesetz regelt auch welche Daten zur Einrichtung eines elektronischen Identitätsnachweises nach § 10a Absatz 1 Satz 1 auf einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium in einem mobilen Endgerät gespeichert werden dürfen.:

    Nach Ihrer Zustimmung durch PIN-Eingabe können folgende Daten mit der Online Ausweisfunktion übermittelt werden:

    • Familienname und Vornamen(n)
    • Geburtsdatum und -ort
    • Anschrift und Postleitzahl
    • wenn angegeben: Geburtsname
    • wenn angegeben: Ordens- bzw. Künstlername
    • wenn angegeben: Doktorgrad

    Bei jeder Nutzung des Online-Ausweises wird geprüft, ob Ihr Personalausweis noch gültig ist und nicht gesperrt wurde. Dadurch ist er vor Missbrauch geschützt, falls Sie ihn verlieren sollten.

    Für hoheitliche Zwecke wird im Chip Ihres Personalausweises Ihr Lichtbild gespeichert. Bis Juli 2021 war die zusätzliche Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip freiwillig; seit dem 2. August 2021 ist sie für neu ausgestellte Personalausweise europaweit verpflichtend. Ausschließlich Behörden, die gesetzlich zur Identitätsfeststellung ermächtigt sind, dürfen die biometrischen Daten im Chip auslesen. Lichtbild und Fingerabdrücke werden niemals ohne Ihre Kenntnis abgefragt.

    zuständige Stelle

    Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Für Herbstein wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    PA, Elektronisch, Neuer PA, Ausweis, Ausweis-Chip, Speicherung, Perso, Pass, Information, Chip, gespeichert, elektronischer Personalausweis, Infos, informieren, Personaldokument, neu, Ausweischip, neuer Personalausweis, enthalten, ePA, Online-Ausweisfunktion, Info, Identitätsnachweis, Personalausweis, Informationen, speichern, nPA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)