elektronischer Identitätsnachweis Speicherung
Hier erhalten Sie Informationen zur Speicherung Ihrer persönlichen Daten im Chip Ihres Personalausweises.
Beschreibung
Ihr Personalausweis ist mit einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium, einem sog. "Chip" ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden. Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt durch Übermittlung von Daten
1. aus dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises oder
2. aus einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium in einem mobilen Endgerät.
Auf dem Chip des Personalausweises sind folgende Daten gespeichert:
- Familienname und Geburtsname,
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild
- Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe "keine Wohnung in Deutschland"
- Staatsangehörigkeit
- Ordensname, Künstlername
- Fingerabdrücke, Bezeichnung der erfassten Finger, Angaben zur Qualität der Abdrücke
Das Personalausweisgesetz regelt auch welche Daten zur Einrichtung eines elektronischen Identitätsnachweises nach § 10a Absatz 1 Satz 1 auf einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium in einem mobilen Endgerät gespeichert werden dürfen.:
Nach Ihrer Zustimmung durch PIN-Eingabe können folgende Daten mit der Online Ausweisfunktion übermittelt werden:
- Familienname und Vornamen(n)
- Geburtsdatum und -ort
- Anschrift und Postleitzahl
- wenn angegeben: Geburtsname
- wenn angegeben: Ordens- bzw. Künstlername
- wenn angegeben: Doktorgrad
Bei jeder Nutzung des Online-Ausweises wird geprüft, ob Ihr Personalausweis noch gültig ist und nicht gesperrt wurde. Dadurch ist er vor Missbrauch geschützt, falls Sie ihn verlieren sollten.
Für hoheitliche Zwecke wird im Chip Ihres Personalausweises Ihr Lichtbild gespeichert. Bis Juli 2021 war die zusätzliche Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip freiwillig; seit dem 2. August 2021 ist sie für neu ausgestellte Personalausweise europaweit verpflichtend. Ausschließlich Behörden, die gesetzlich zur Identitätsfeststellung ermächtigt sind, dürfen die biometrischen Daten im Chip auslesen. Lichtbild und Fingerabdrücke werden niemals ohne Ihre Kenntnis abgefragt.
zuständige Stelle
Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis) - Einwohnerbüro
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 1
61440 Oberursel (Taunus)
Postanschrift
Postfach 1280
61402 Oberursel (Taunus)
Öffnungszeiten
Ihr Besuch im Rathaus
Termine sind im Rathaus nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Alle Informationen finden sie hier: Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Meldeschalter
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.07.2022
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