elektronischer Identitätsnachweis Speicherung
Hier erhalten Sie Informationen zur Speicherung Ihrer persönlichen Daten im Chip Ihres Personalausweises.
Beschreibung
Ihr Personalausweis ist mit einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium, einem sog. „Chip“ ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden. Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt durch Übermittlung von Daten
1. aus dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises oder
2. aus einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium in einem mobilen Endgerät.
Auf dem Chip des Personalausweises sind folgende Daten gespeichert:
- Familienname und Geburtsname,
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild
- Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe "keine Wohnung in Deutschland"
- Staatsangehörigkeit
- Ordensname, Künstlername
- Fingerabdrücke, Bezeichnung der erfassten Finger, Angaben zur Qualität der Abdrücke
Das Personalausweisgesetz regelt auch welche Daten zur Einrichtung eines elektronischen Identitätsnachweises nach § 10a Absatz 1 Satz 1 auf einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium in einem mobilen Endgerät gespeichert werden dürfen.:
Nach Ihrer Zustimmung durch PIN-Eingabe können folgende Daten mit der Online Ausweisfunktion übermittelt werden:
- Familienname und Vornamen(n)
- Geburtsdatum und -ort
- Anschrift und Postleitzahl
- wenn angegeben: Geburtsname
- wenn angegeben: Ordens- bzw. Künstlername
- wenn angegeben: Doktorgrad
Bei jeder Nutzung des Online-Ausweises wird geprüft, ob Ihr Personalausweis noch gültig ist und nicht gesperrt wurde. Dadurch ist er vor Missbrauch geschützt, falls Sie ihn verlieren sollten.
Für hoheitliche Zwecke wird im Chip Ihres Personalausweises Ihr Lichtbild gespeichert. Bis Juli 2021 war die zusätzliche Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip freiwillig; seit dem 2. August 2021 ist sie für neu ausgestellte Personalausweise europaweit verpflichtend. Ausschließlich Behörden, die gesetzlich zur Identitätsfeststellung ermächtigt sind, dürfen die biometrischen Daten im Chip auslesen. Lichtbild und Fingerabdrücke werden niemals ohne Ihre Kenntnis abgefragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Bürgeramt, Statistik und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Zentrales Bürgeramt, Bürgerämter Höchst, Nordwest, Dornbusch, Sachsenhausen, Nieder-Eschbach, Bergen-Enkheim
Mo 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 69 115(Servicecenter und Bürgeramt-Hotline)
Telefon Festnetz: +49 69 212-71555(Statistik-Hotline)
Telefon Festnetz: +49 69 212-40400(Wahlen-Hotline)
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de(Bürgeramt)
E-Mail: infoservice.statistik@stadt-frankfurt.de(Statistik)
E-Mail: wahlamt.info@stadt-frankfurt.de(Wahlamt)
Internet
Zentrales Bürgeramt
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E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Zentrale Bürgeramt ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Nieder-Erlenbach
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Do 12:00 - 17:00 Uhr
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E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Weitere Informationen
Die Außenstelle ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Nieder-Eschbach
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E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
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Weitere Informationen
Das Bürgeramt Nieder-Eschbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Höchst
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Das Bürgeramt Höchst ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Nordwest
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Weitere Informationen
Das Bürgeramt Nordwest ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Dornbusch
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Das Bürgeramt Dornbusch ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim
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Mi 08:30 - 13:00 Uhr
Do 10:00 - 13:00 Uhr und 14:30 - 18:00
Fr 08:00 - 13:00 Uhr
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Telefon Festnetz: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
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Weitere Informationen
Die Außenstelle Fechenheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Sachsenhausen
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Telefon Festnetz: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
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Weitere Informationen
Das Bürgeramt Sachsenhausen ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Harheim
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Mo 12:00 - 17:00 Uhr
Mi 8:00 - 13:00 Uhr
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Telefon Festnetz: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
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Weitere Informationen
Die Außenstelle Harheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Kalbach
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur mit Termin:
Di 8:00 - 13:00 Uhr
Do 12:00 - 17:00 Uhr
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Telefon Festnetz: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Die Außenstelle Kalbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
Bürgeramt Bergen-Enkheim
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Öffnungszeiten
Mo 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Weitere Informationen
Das Bürgeramt Bergen-Enkheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.07.2022
Stichwörter
PA, neu, Elektronisch, neuer Personalausweis, nPA, Chip, Pass, Neuer PA, Info, Information, Personalausweis, Ausweis, informieren, Ausweis-Chip, Online-Ausweisfunktion, speichern, Informationen, Speicherung, Perso, Identitätsnachweis, ePA, elektronischer Personalausweis, Personaldokument, Ausweischip, enthalten, gespeichert, Infos