elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
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    Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN

    Hier erhalten Sie Informationen zur Änderungen der PIN Ihres elektronischen Identitätsnachweises.
    Bürgerinnen und Bürger können ihren Online-Ausweis bei dem für sie zuständigen Bürgerservice ihrer Kommunen kostenfrei aktivieren lassen und ihre neue PIN setzen.

    Beschreibung

    Sie können Ihre PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises jederzeit neu setzen:

    • beliebig oft zu Hause oder
    • wenn die PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert wurde, in der Personalausweisbehörde.

    In der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn

    • Ihr Online-Ausweis deaktiviert ist,
    • Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden,
    • Sie Ihre PIN vergessen haben oder
    • die PIN blockiert ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt

    Ansprechpartner

    Stadt Dieburg - Einwohnerwesen, Passangelegenheiten, Statistik

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 4

    64807 Dieburg

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 11:30 Uhr

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Terminen können Sie telefonisch, per E-Mail oder über unsere Online-Terminvergabe buchen.

    Hier kommen Sie zur Online-Terminvergabe des Einwohnermeldeamtes Dieburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6071 2002-119

    Telefon Festnetz: +49 6071 2002-120

    Telefon Festnetz: +49 6071 2002-319

    Telefon Festnetz: +49 6071 2002-419

    Fax: +49 6071 2002-100

    E-Mail: ewo@dieburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bürgerinnen und Bürger können ihren Online-Ausweis bei dem für sie zuständigen Bürgerservice ihrer Kommunen kostenfrei aktivieren lassen und ihre neue PIN setzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 28.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2021

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    ePA, Perso, PA, elektronischer Personalausweis, Online-Ausweisfunktion, nPA, neu, neuer Personalausweis, Ausweis-Chip, Perser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019